E-Rechnungspflicht 2025: empfangen, prüfen und GoBD-konform archivieren

Seit dem 1.1.2025 muss jedes inländische B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – auch Kleinunternehmer. Was XRechnung und ZUGFeRD sind, welche Fristen bis 2028 gelten und wie du E-Rechnungen GoBD-konform archivierst.

Von Marc Scholten·Lesezeit: 6 Min.·Aktualisiert: 02.06.2026

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – unabhängig von der Größe und auch als Kleinunternehmer. Wer jetzt nur eine PDF ablegt, archiviert nicht rechtssicher. Hier sind die Fristen, die Formate und der GoBD-konforme Weg.

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht

Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturiertes elektronisches Format nach der europäischen Norm EN 16931. Die Rechnungsdaten liegen maschinenlesbar als XML vor, sodass sie ohne Abtippen weiterverarbeitet werden können. In Deutschland sind das vor allem:

Wichtig: Eine klassische PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung, sondern eine „sonstige Rechnung“. Sie bleibt für eine Übergangszeit beim Versand erlaubt, erfüllt die E-Rechnungs-Definition aber nicht.

Die Fristen 2025 bis 2028

Das Wachstumschancengesetz staffelt die Pflicht zeitlich:

Praktisch heißt das: Der Empfang ist längst Pflicht – die meisten unterschätzen genau diesen Teil.

E-Rechnungen empfangen – was du jetzt brauchst

Für den reinen Empfang verlangt das Gesetz keine teure Software: Ein E-Mail-Postfach genügt, um eine E-Rechnung entgegenzunehmen. Entscheidend ist, dass du danach zwei Dinge sicherstellst:

  1. Auslesen: Die strukturierten Daten (XRechnung/ZUGFeRD) müssen lesbar und prüfbar sein – nicht nur als Bild betrachtet, sondern als Datensatz ausgewertet.
  2. Archivieren: Die Rechnung muss im Originalformat revisionssicher aufbewahrt werden (siehe unten).

GoBD-konform archivieren

Nach den GoBD ist die E-Rechnung im Originalformat unveränderbar aufzubewahren – also die strukturierte XML-Datei selbst, maschinell auswertbar, über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Ein Ausdruck oder eine nachträglich erzeugte PDF reicht nicht: Die Finanzverwaltung muss die Originaldaten prüfen können.

Konkret bedeutet revisionssicher: nachvollziehbar, vollständig, unveränderbar und jederzeit wiederauffindbar. Wer E-Rechnungen einfach im Mailpostfach liegen lässt, erfüllt das in der Regel nicht.

Wie belege.ai E-Rechnungen verarbeitet

belege.ai ist auf den Eingang von Belegen spezialisiert – und damit genau auf den Teil der E-Rechnungspflicht, den die meisten übersehen:

Die eigentliche Verbuchung bleibt bei deiner Buchhaltung; belege.ai sorgt dafür, dass die E-Rechnung lückenlos da ist und korrekt abgelegt wird.

Fazit

Die E-Rechnungspflicht ist beim Empfang seit 2025 Realität, beim Versand kommt sie gestaffelt bis 2028. Das größte Risiko ist nicht das Ausstellen, sondern das saubere Empfangen und revisionssichere Archivieren der strukturierten Originaldaten. Wer den Belegeingang automatisiert, hat diesen Teil ohne Mehraufwand erledigt.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – auch Kleinunternehmer. Die Versandpflicht greift gestaffelt: ab 2027 für Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle.

Muss ich ab 2025 schon E-Rechnungen versenden?

Nein. Zum Versand dürfen bis Ende 2026 weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen genutzt werden (mit Zustimmung des Empfängers). Empfangen können musst du E-Rechnungen aber bereits seit 2025.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine reine PDF gilt als sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturiertes elektronisches Format nach EN 16931 – in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1.

Wie archiviere ich E-Rechnungen GoBD-konform?

Die strukturierten Originaldaten (die XML-Datei) müssen unveränderbar und maschinell auswertbar über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gespeichert werden. Ein Ausdruck oder eine umgewandelte PDF allein genügt nicht.

Wie hilft belege.ai bei E-Rechnungen?

belege.ai empfängt E-Rechnungen automatisch aus deinem Postfach, ordnet sie der passenden Bankbuchung zu und archiviert sie revisionssicher – inklusive DATEV-fertigem Export für den Steuerberater.