Lexikon · Belege & Rechnungen

E-Rechnungspflicht

Die E-Rechnungspflicht verpflichtet inländische Unternehmen im B2B-Bereich: E-Rechnungen empfangen müssen sie seit dem 1. Januar 2025, verpflichtend ausstellen ab 2027 (Umsatz über 800.000 €) bzw. ab 2028 (alle übrigen).

Die E-Rechnungspflicht wurde mit dem Wachstumschancengesetz eingeführt und betrifft Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Sie greift in Stufen:

In der Übergangszeit dürfen mit Zustimmung des Empfängers weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versendet werden – 2026 ist für die meisten Betriebe das letzte volle Übergangsjahr. Privatkunden (B2C) sind nicht betroffen.