E-Rechnungspflicht
Die E-Rechnungspflicht verpflichtet inländische Unternehmen im B2B-Bereich: E-Rechnungen empfangen müssen sie seit dem 1. Januar 2025, verpflichtend ausstellen ab 2027 (Umsatz über 800.000 €) bzw. ab 2028 (alle übrigen).
Die E-Rechnungspflicht wurde mit dem Wachstumschancengesetz eingeführt und betrifft Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Sie greift in Stufen:
- Seit 1. Januar 2025: Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- Ab 1. Januar 2027: Pflicht zum Ausstellen für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 €.
- Ab 1. Januar 2028: Pflicht zum Ausstellen für alle übrigen Unternehmen.
In der Übergangszeit dürfen mit Zustimmung des Empfängers weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versendet werden – 2026 ist für die meisten Betriebe das letzte volle Übergangsjahr. Privatkunden (B2C) sind nicht betroffen.