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GoBD

Die GoBD sind die Verwaltungsregeln des BMF zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

Die GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) sind ein BMF-Schreiben, das festlegt, wie digitale Buchführung und Belege aufzubewahren sind.

Kernforderungen sind Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und Zeitnähe. Digital empfangene Belege (z. B. PDF-Rechnungen per E-Mail) müssen im Originalformat revisionssicher und unveränderbar archiviert werden – ein nachträglich bearbeitbares Dokument genügt nicht.

→ Ausführlicher Ratgeber-Artikel zum Thema

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