Eigenbeleg
Ein Eigenbeleg ist ein selbst ausgestellter Ersatzbeleg, mit dem eine betriebliche Ausgabe nachgewiesen wird, wenn der Originalbeleg fehlt oder verloren ging.
Ein Eigenbeleg (auch „Ersatzbeleg“) ist ein vom Steuerpflichtigen selbst erstellter Nachweis für eine Ausgabe, deren Originalbeleg fehlt. Er muss enthalten: Zahlungsempfänger, Art und Datum der Ausgabe, Betrag sowie eine kurze Begründung, warum kein Originalbeleg vorliegt, und die eigene Unterschrift.
Der Eigenbeleg ist nur ein Notbehelf für kleinere Beträge – bei Vorsteuerabzug verlangt das Finanzamt grundsätzlich eine ordnungsgemäße Rechnung. Wer Belege lückenlos sammelt, braucht ihn selten.
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