Bewirtungsbeleg
Ein Bewirtungsbeleg weist geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nach; davon sind 70 % als Betriebsausgabe abziehbar.
Ein Bewirtungsbeleg dokumentiert die Bewirtung von Geschäftspartnern aus geschäftlichem Anlass. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG. Pflichtangaben sind Ort, Tag, Teilnehmer (mit vollem Namen), Anlass und Höhe der Aufwendungen sowie die Unterschrift des Bewirtenden.
Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten sind zu 70 % als Betriebsausgabe abziehbar, die Vorsteuer dagegen zu 100 %. Die restlichen 30 % sind nicht abziehbare Bewirtungsaufwendungen.
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