Beleg
Ein Beleg ist der schriftliche Nachweis (z. B. Rechnung oder Quittung) für einen Geschäftsvorfall – es gilt der Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg“.
Ein Beleg dokumentiert einen Geschäftsvorfall und ist die Grundlage jeder Buchung. Im deutschen Steuerrecht gilt der Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg“ (§ 257 HGB, GoBD): Jede Betriebsausgabe muss durch einen Beleg nachgewiesen werden, sonst kann das Finanzamt den Abzug streichen.
Typische Belege sind Eingangsrechnungen, Quittungen, Kassenbons, Kontoauszüge und Verträge. Fehlt der Originalbeleg, kann in bestimmten Fällen ein Eigenbeleg aushelfen.
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