Elektronischer Beleg (E-Beleg)
Ein elektronischer Beleg (E-Beleg) ist ein digital empfangener oder digitalisierter Nachweis eines Geschäftsvorfalls – etwa eine PDF-Rechnung –, der bei GoBD-konformer, unveränderbarer Aufbewahrung dem Papierbeleg steuerlich gleichgestellt ist.
Ein elektronischer Beleg (kurz E-Beleg, häufig auch „digitaler Beleg“) ist der elektronische Nachweis eines Geschäftsvorfalls – zum Beispiel eine PDF-Rechnung, eine E-Rechnung im XML-Format oder ein eingescannter Papierbeleg. Er ist dem Papierbeleg steuerlich gleichgestellt, sofern er die Anforderungen der GoBD erfüllt.
Entscheidend ist die Aufbewahrung im Originalformat, unveränderbar und nachvollziehbar: Eine per E-Mail erhaltene PDF-Rechnung auszudrucken und die Datei zu löschen genügt nicht. Umgekehrt erlaubt das „ersetzende Scannen“, Papieroriginale nach einem GoBD-konformen Scan zu vernichten. Die Aufbewahrungsfrist beträgt für Buchungsbelege in der Regel zehn Jahre.
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