OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)
Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) erlaubt es, die Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende B2C-Verkäufe in andere EU-Länder zentral über eine einzige Meldung zu erklären, statt sich in jedem Land einzeln registrieren zu müssen.
Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) gibt es seit dem 1. Juli 2021. Verkauft ein Händler Waren an Privatkunden in anderen EU-Ländern (Fernverkäufe) und überschreitet dabei die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 €, wird die Umsatzsteuer im jeweiligen Bestimmungsland fällig.
Statt sich in jedem EU-Land einzeln registrieren zu müssen, meldet der Händler diese Umsätze gebündelt über das OSS-Portal beim Bundeszentralamt für Steuern und führt die Steuer zentral ab. Für Onlinehändler auf Amazon, eBay oder Etsy ist das OSS-Verfahren der Standardweg für den EU-weiten Versandhandel. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, bleibt bis zur Lieferschwelle davon verschont.