Lexikon · Umsatzsteuer & Vorsteuer

Kleinunternehmerregelung

Nach § 19 UStG müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überstieg und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt; im Gegenzug ist kein Vorsteuerabzug möglich.

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit kleine Betriebe von der Umsatzsteuer: Sie weisen auf ihren Rechnungen keine Steuer aus und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Seit 2025 gelten die Grenzen 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Der Preis dafür: Es besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug. Für Betriebe mit hohen Investitionen kann der freiwillige Verzicht auf die Regelung daher günstiger sein.