Firmenwagen: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch? So entscheidest du richtig

Die private Nutzung eines Firmenwagens versteuerst du pauschal mit der 1-%-Regelung oder genau mit dem Fahrtenbuch. So funktioniert die 1-%-Regelung, wann sich das Fahrtenbuch lohnt, was für E-Autos gilt — und welche laufenden Belege deine Buchhaltung braucht.

Von Marc Scholten·Lesezeit: 6 Min.·Aktualisiert: 18.07.2026

Sobald du einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss dieser Vorteil versteuert werden. Dafür gibt es zwei Wege: die pauschale 1-%-Regelung oder das genaue Fahrtenbuch. Welcher günstiger ist, hängt von Privatanteil, Listenpreis und Antrieb ab. Hier steht, wie die 1-%-Regelung rechnet, wann sich das Fahrtenbuch lohnt — und welche Belege in beiden Fällen anfallen.

Zwei Methoden für die private Nutzung

Nutzt du den Firmenwagen zu mehr als 50 % betrieblich, gehört er zum notwendigen Betriebsvermögen — und die private Mitnutzung wird nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG entweder pauschal (1-%-Regelung) oder genau (Fahrtenbuch) besteuert. Die Methode legst du je Fahrzeug und Wirtschaftsjahr fest; ein Wechsel ist erst zum Jahreswechsel oder bei einem Fahrzeugwechsel möglich.

Die 1-%-Regelung

Bei der 1-%-Regelung setzt du pro Monat 1 % des inländischen Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil an — ganz gleich, wie viel du privat fährst. Maßgeblich ist der Listenpreis (UVP) zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer, gerundet auf volle 100 Euro. Das gilt auch für Gebraucht- und Leasingfahrzeuge: entscheidend bleibt der ursprüngliche Neupreis, nicht der Kaufpreis.

Beispiel: Listenpreis 40.000 € → 400 € geldwerter Vorteil pro Monat, also 4.800 € im Jahr, die deinen Gewinn erhöhen bzw. beim Arbeitnehmer versteuert werden.

Plus 0,03 % für Fahrten zur Arbeit

Fährst du mit dem Wagen von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte, kommt ein Zuschlag von 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat hinzu. Bei 40.000 € Listenpreis und 20 km Entfernung sind das zusätzlich 240 € pro Monat. Dem steht auf der anderen Seite die Entfernungspauschale als Werbungskosten gegenüber.

E-Auto: die 0,25-%-Begünstigung

Für reine Elektrofahrzeuge bis zu einer gesetzlich festgelegten Bruttolistenpreis-Grenze wird statt 1 % nur 0,25 % angesetzt — der geldwerte Vorteil beträgt also nur ein Viertel. Für bestimmte Plug-in-Hybride gilt 0,5 %. Das macht E-Dienstwagen steuerlich attraktiv; der Zuschlag für Fahrten zur Arbeit reduziert sich entsprechend auf 0,0075 % beziehungsweise 0,015 %.

Wann sich das Fahrtenbuch lohnt

Statt der Pauschale kannst du ein Fahrtenbuch führen und nur den tatsächlichen Privatanteil an den Gesamtkosten versteuern. Das lohnt sich vor allem bei geringer Privatnutzung, hohem Listenpreis oder einem bereits abgeschriebenen Fahrzeug mit niedrigen laufenden Kosten. Bedingung: Das Fahrtenbuch muss ordnungsgemäß geführt sein — zeitnah, geschlossen und lückenlos. Eine Grundlage bietet unsere Fahrtenbuch-Vorlage. Für Fahrten mit dem privaten Pkw gilt dagegen die Kilometerpauschale.

Die laufenden Firmenwagen-Belege

Egal welche Methode: Die laufenden Kfz-Kosten müssen belegt sein — Tankquittungen, Wartung, Reparaturen, Versicherung, Leasingrechnungen. Als Betriebsausgaben nach § 4 EStG mindern sie den Gewinn, und beim Fahrtenbuch brauchst du sie zusätzlich, um die tatsächlichen Kosten je Kilometer zu ermitteln. Gerade Tankbelege gehen als kleine Kartenbuchungen gern verloren.

So macht es belege.ai automatisch

belege.ai erkennt die Kfz-Zahlungen in deinen Bank- und Kartenbuchungen — Tanken, Werkstatt, Versicherung, Leasingrate — und beschafft zu jeder den passenden Beleg aus Postfach oder Portal. So ist die Kostenseite deines Firmenwagens am Monatsende lückenlos belegt, ob du die 1-%-Regelung oder das Fahrtenbuch nutzt. Wie Reisekosten insgesamt in die Buchhaltung kommen, steht in Reisekosten buchen: SKR03 & SKR04.

Telegram-Chat mit belege.ai (nachgestellt)
Ich hab einen Firmenwagen und mache die 1-%-Regelung. Brauchst du dafür trotzdem meine Tankbelege?
Ja — die laufenden Kfz-Kosten sind Betriebsausgaben und müssen belegt sein. Ich sammle Tank-, Werkstatt- und Versicherungsbelege automatisch aus deinen Kartenbuchungen ein.
Diesen Monat waren es 6 Tankvorgänge und eine Werkstattrechnung — alle zugeordnet. Zu einer Tankstelle fehlte die Rechnung, die habe ich per Portal nachgezogen.
Falls du irgendwann aufs Fahrtenbuch wechselst, hast du damit direkt die Kostenseite lückenlos beisammen, um den tatsächlichen Privatanteil zu rechnen.

Häufige Fragen

Wie funktioniert die 1-%-Regelung?

Für die private Nutzung eines Firmenwagens setzt du pauschal 1 % des inländischen Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil an — unabhängig davon, wie viel du tatsächlich privat fährst. Maßgeblich ist der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung, gerundet auf volle 100 Euro.

Was ist günstiger — 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch?

Faustregel: Bei geringer Privatnutzung, hohem Listenpreis oder niedrigen tatsächlichen Kosten lohnt sich das Fahrtenbuch, weil du nur den echten Privatanteil versteuerst. Bei viel Privatnutzung oder günstigem Wagen ist die pauschale 1-%-Regelung meist einfacher und günstiger.

Was gilt für Elektro-Firmenwagen?

Für reine Elektrofahrzeuge bis zu einer gesetzlich festgelegten Bruttolistenpreis-Grenze wird statt 1 % nur 0,25 % angesetzt, für bestimmte Plug-in-Hybride 0,5 %. Das macht E-Dienstwagen steuerlich deutlich attraktiver als Verbrenner.

Welche Belege braucht die Buchhaltung für den Firmenwagen?

Die laufenden Kfz-Kosten müssen belegt sein: Tankquittungen, Wartung, Reparaturen, Versicherung, Leasingrechnungen. Beim Fahrtenbuch sind diese Belege zusätzlich nötig, um die tatsächlichen Kosten und den Privatanteil zu ermitteln.