Lexikon · Reisekosten & Spesen

Kilometerpauschale

Die Kilometerpauschale erlaubt es, Fahrtkosten auf einer Geschäftsreise mit dem privaten Pkw ohne Einzelnachweis mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer anzusetzen.

Die Kilometerpauschale (Reisekostenpauschale) deckt die Fahrtkosten einer Auswärtstätigkeit mit dem eigenen Fahrzeug ab, ohne dass tatsächliche Kosten belegt werden müssen. Für den Pkw gelten 0,30 € je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt), für andere motorbetriebene Fahrzeuge 0,20 €.

Sie ist von der Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu unterscheiden: Diese wird nur für die einfache Entfernung gewährt (0,30 € bzw. 0,38 € ab dem 21. Kilometer).