Reisekosten buchen (SKR03 & SKR04): Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung

So buchst du Reisekosten: Fahrtkosten mit 0,30 €/km, Verpflegungspauschalen (28/14 €) und Übernachtung per Beleg – mit den üblichen SKR03-Konten für Unternehmer (4670/4673/4674/4676) und Hinweisen für Arbeitnehmer.

Von Marc Scholten·Lesezeit: 6 Min.·Aktualisiert: 02.06.2026

Reisekosten sind kein einzelner Posten, sondern vier: Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung und Reisenebenkosten. Jeder wird anders behandelt – und auf einem anderen Konto gebucht. Hier ist die saubere Aufteilung mit den üblichen SKR03- und SKR04-Konten.

Die vier Bestandteile der Reisekosten

Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit setzt sich steuerlich aus vier Blöcken zusammen:

Fahrtkosten: 0,30 € pro Kilometer

Nutzt du für die Dienstreise den privaten Pkw, kannst du 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer ansetzen (Hin- und Rückweg zusammen), beim Motorrad 0,20 €. Diese Reisekostenpauschale ist nicht zu verwechseln mit der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg.

Alternativ buchst du die tatsächlichen Kosten per Beleg: Bahnticket, Flug, Mietwagen oder Taxi. Aus diesen Belegen ist die Vorsteuer abziehbar, sofern die Umsatzsteuer ausgewiesen ist – bei der Kilometerpauschale dagegen nicht.

Verpflegungsmehraufwand

Für die Verpflegung gelten Pauschalen statt Einzelbelegen: im Inland 28 € pro vollem Tag und 14 € für An-/Abreisetage sowie Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit. Gestellte Mahlzeiten kürzen die Pauschale (Frühstück 5,60 €, Mittag- und Abendessen je 11,20 €).

Die genauen Beträge und einen kostenlosen Rechner findest du in unserem Verpflegungspauschalen-Rechner. Auf die Pauschale entfällt keine Vorsteuer.

Übernachtung und Reisenebenkosten

Übernachtungskosten werden bei Unternehmern nur in tatsächlicher, belegter Höhe angesetzt – also per Hotelrechnung. Ein darin enthaltenes Frühstück gehört zur Verpflegung und muss herausgerechnet werden (es kürzt die Verpflegungspauschale). Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmern für Inlandsübernachtungen alternativ 20 € pro Nacht steuerfrei pauschal erstatten.

Reisenebenkosten wie Parkgebühren, Maut oder ÖPNV-Tickets vor Ort sind in voller Höhe abziehbar – jeweils per Beleg.

Die Konten in SKR03 und SKR04

Die üblichen DATEV-Standardkonten für Reisekosten des Unternehmers:

PostenSKR03
Reisekosten Unternehmer (Sammelkonto)4670
Fahrtkosten4673
Verpflegungsmehraufwand4674
Übernachtungsaufwand und Reisenebenkosten4676

Im SKR04 liegen die Unternehmer-Reisekosten in der 6950er-Reihe. Reisekosten von Arbeitnehmern werden getrennt gebucht (SKR03 ab 4660), weil sie lohnsteuerlich anders behandelt werden. Die exakten Konten – besonders die Unterkonten und die SKR04-Nummern – hängen vom verwendeten Kontenrahmen und der Kanzlei ab; im Zweifel mit dem Steuerberater abstimmen.

Reisekostenabrechnung ohne Excel

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Fazit

Reisekosten buchen heißt sauber trennen: Fahrtkosten (0,30 €/km oder Beleg), Verpflegung (Pauschale), Übernachtung (Beleg) und Nebenkosten – jeweils auf das passende Konto. Mit den SKR03-Konten 4670/4673/4674/4676 ist die Unternehmer-Reise schnell verbucht, sobald die Belege und die Abrechnung vollständig vorliegen.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich pro Kilometer ansetzen?

Bei Dienstreisen mit dem privaten Pkw 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg zusammen), beim Motorrad 0,20 €. Alternativ sind die tatsächlichen Fahrtkosten per Beleg ansetzbar (Bahn, Flug, Mietwagen).

Auf welches Konto buche ich Reisekosten?

Üblich im SKR03 für Unternehmer: Reisekosten 4670, Fahrtkosten 4673, Verpflegungsmehraufwand 4674, Übernachtung und Reisenebenkosten 4676. Im SKR04 liegen die Unternehmer-Reisekosten in der 6950er-Reihe. Arbeitnehmer-Reisekosten werden getrennt gebucht. Die genauen Konten variieren je Kontenrahmen und Kanzlei – im Zweifel mit dem Steuerberater abstimmen.

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale 2026?

Im Inland 28 € pro vollem Tag und 14 € für An-/Abreisetage sowie Tage über 8 Stunden Abwesenheit. Gestellte Mahlzeiten kürzen die Pauschale (Frühstück 5,60 €, Mittag-/Abendessen je 11,20 €).

Kann ich Übernachtungskosten pauschal ansetzen?

Unternehmer setzen nur die tatsächlichen, belegten Übernachtungskosten an. Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmern für Inlandsübernachtungen alternativ eine Pauschale von 20 € pro Nacht steuerfrei erstatten.

Ist die Vorsteuer aus Reisekosten abziehbar?

Aus belegten Kosten wie Hotel, Bahn oder Mietwagen ja, sofern die Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Auf die Kilometer- und Verpflegungspauschalen entfällt keine Vorsteuer, weil ihnen keine Rechnung mit Steuerausweis zugrunde liegt.