Lexikon · Umsatzsteuer & Vorsteuer

Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung nach §§ 46 bis 48 UStDV verschiebt Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung dauerhaft um einen Monat; wer monatlich meldet, leistet dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres.

Mit der Dauerfristverlängerung verschieben sich die Fristen für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Vorauszahlung um einen Monat. Nach § 46 UStDV hat das Finanzamt sie auf Antrag zu gewähren; ablehnen oder widerrufen darf es nur, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint. Einmal erteilt, gilt sie fort, bis sie widerrufen wird — ein jährlich neuer Antrag ist nicht nötig.

Antrag, Frist und Sondervorauszahlung

MonatsmelderQuartalsmelder
Antrag bis10. Februar10. April
Sondervorauszahlungein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahreskeine
Neue Abgabe- und Zahlungsfrist10. Tag des zweiten Folgemonats10. Tag des zweiten Monats nach Quartalsende
Anrechnungin der Voranmeldung für Dezemberentfällt
Jährlich neu zu tunSondervorauszahlung berechnen und zahlennichts

Konkret heißt das: Die Voranmeldung für Januar ist statt am 10. Februar erst am 10. März fällig, die für das erste Quartal statt am 10. April erst am 10. Mai. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt § 108 Abs. 3 AO ihn auf den nächsten Werktag. Antrag und — bei Monatsmeldern — Anmeldung der Sondervorauszahlung laufen elektronisch über ELSTER, und zwar in einem einzigen Formular: Der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Sondervorauszahlung werden gemeinsam übermittelt. Wichtig ist die Reihenfolge im Kalender — wer den 10. Februar verstreichen lässt, kann die Verlängerung erst wieder für den folgenden Voranmeldungszeitraum beantragen und muss die Januar-Voranmeldung fristgerecht abgeben. Ein rückwirkender Antrag für einen bereits abgelaufenen Zeitraum ist nicht vorgesehen.

Rechenbeispiel

Ein monatlich meldender Betrieb hat für 2025 Vorauszahlungen von zusammen 33.000 € geleistet. Die Sondervorauszahlung für 2026 beträgt ein Elftel davon, also 3.000 €, und ist bis zum 10. Februar 2026 anzumelden und zu zahlen.

SchrittBetragTermin
Summe der Vorauszahlungen 202533.000,00 €
Sondervorauszahlung 2026 (ein Elftel)3.000,00 €10.02.2026
Zahllast der Dezember-Voranmeldung 20264.200,00 €10.02.2027
abzüglich angerechneter Sondervorauszahlung3.000,00 €10.02.2027
verbleibende Zahlung1.200,00 €10.02.2027

Nach § 48 Abs. 4 UStDV wird die Sondervorauszahlung bei der Festsetzung der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres angerechnet; ein danach verbleibender Überschuss wird verrechnet oder erstattet. In der Praxis rechnet man für das Folgejahr die im Vorjahr angerechnete Sondervorauszahlung der Summe der Vorauszahlungen wieder hinzu, weil sie die Dezember-Zahllast bereits gemindert hat.

Achtung

Die Dauerfristverlängerung gilt nur für die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die Zusammenfassende Meldung bleibt bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums fällig, und auch die Lohnsteueranmeldung wird davon nicht berührt. Wer beide Termine im selben Rhythmus plant, meldet die innergemeinschaftlichen Umsätze regelmäßig zu spät.

Widerruf und Wegfall

Die Verlängerung endet nicht von selbst. Das Finanzamt darf sie nach § 46 UStDV widerrufen, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint — etwa bei wiederholt unbezahlten Vorauszahlungen oder wenn die Sondervorauszahlung ausbleibt. Umgekehrt kann der Unternehmer selbst auf sie verzichten; dann wird die Sondervorauszahlung im letzten Voranmeldungszeitraum, in dem die Verlängerung noch galt, angerechnet. Wechselt ein Betrieb vom Kalendervierteljahr in den Kalendermonat, weil die Steuer des Vorjahres 9.000 € überschritten hat, bleibt die bestehende Dauerfristverlängerung erhalten — ab diesem Jahr ist dann aber erstmals eine Sondervorauszahlung fällig. Bei Betriebsaufgabe wird die Sondervorauszahlung in der letzten Voranmeldung angerechnet und ein Überhang erstattet.

Lohnt sich das?

Unterm Strich ist die Dauerfristverlängerung ein Tausch: eine dauerhaft gebundene Vorauszahlung gegen dauerhaft einen Monat mehr Zeit. Für die Liquiditätsplanung ist der Tausch meist günstig, weil die vereinnahmte Umsatzsteuer einen Monat länger im Unternehmen bleibt — bei der Soll-Versteuerung, bei der die Steuer schon vor dem Zahlungseingang entsteht, oft sogar der entscheidende Puffer. Der zweite, unterschätzte Vorteil ist praktischer Natur: Der zusätzliche Monat reicht meist aus, um fehlende Eingangsrechnungen noch zu beschaffen und ihre Vorsteuer im richtigen Zeitraum zu ziehen, statt sie über eine Korrektur nachzuholen. Wie viele Belege dafür noch offen sind, zeigt der Beleglücken-Check.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Dauerfristverlängerung beantragen?

Monatsmelder bis zum 10. Februar, Quartalsmelder bis zum 10. April. Maßgeblich ist nach § 48 Abs. 1 UStDV der Termin, an dem die erste Voranmeldung fällig wäre, für die die Verlängerung gelten soll.

Muss ich den Antrag jedes Jahr wiederholen?

Nein, die Dauerfristverlängerung gilt fort, bis sie widerrufen wird. Monatsmelder müssen aber jedes Jahr bis zum 10. Februar die neue Sondervorauszahlung berechnen, anmelden und zahlen.

Wie hoch ist die Sondervorauszahlung?

Ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres (§ 47 Abs. 1 UStDV). Wer im laufenden Jahr gegründet hat, rechnet mit den zu erwartenden Vorauszahlungen dieses Jahres.

Bekomme ich die Sondervorauszahlung zurück?

Ja. Sie wird bei der Festsetzung der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres angerechnet, bei Monatsmeldern also in der Dezember-Voranmeldung. Ein verbleibender Überhang wird verrechnet oder erstattet.

Zahlen auch Quartalsmelder eine Sondervorauszahlung?

Nein. Die Auflage trifft nur Unternehmer, die monatlich voranmelden. Quartalsmelder erhalten die Verlängerung ohne Vorleistung.

Verlängert sich damit auch die Frist für die Zusammenfassende Meldung?

Nein. Die Zusammenfassende Meldung bleibt bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums fällig — die Dauerfristverlängerung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung.