Lexikon · Umsatzsteuer & Vorsteuer

Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die unterjährige Steueranmeldung nach § 18 UStG, in der ein Unternehmer die geschuldete Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer selbst berechnet und bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums übermittelt.

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung meldet ein Unternehmer dem Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer er im Voranmeldungszeitraum schuldet und wie viel Vorsteuer er davon abziehen darf. Die Differenz ist die Zahllast — oder, wenn die Vorsteuer überwiegt, ein Erstattungsanspruch. Sie ist eine Steueranmeldung: Der Unternehmer berechnet die Steuer selbst und zahlt sie ohne Bescheid. Nach § 168 AO steht die Anmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich — sie wirkt also wie ein Bescheid, bleibt aber bis zur Jahreserklärung und darüber hinaus änderbar. Die Voranmeldungen sind reine Vorauszahlungen; die endgültige Steuer ergibt sich erst aus der Umsatzsteuer-Jahreserklärung, in der alle Zeiträume zusammengeführt und Differenzen ausgeglichen werden.

Wer wie oft meldet

Umsatzsteuer des VorjahresVoranmeldungszeitraumAbgabe- und Zahlungstermin
über 9.000 €Kalendermonat10. Tag des Folgemonats
über 2.000 € bis 9.000 €Kalendervierteljahr10.04., 10.07., 10.10. und 10.01.
höchstens 2.000 €Befreiung durch das Finanzamt möglichnur die Jahreserklärung
Vorsteuerüberschuss über 9.000 €Kalendermonat auf Antrag (§ 18 Abs. 2a UStG)10. Tag des Folgemonats, Wahl bindet für das Jahr

Beide Schwellen wurden zum 1. Januar 2025 angehoben — zuvor lagen sie bei 7.500 € beziehungsweise 1.000 €. Übermittelt wird elektronisch über ELSTER oder eine Schnittstelle des Buchhaltungsprogramms; die Vorauszahlung ist am selben Tag fällig. Wer mehr Luft braucht, beantragt eine Dauerfristverlängerung und verschiebt Abgabe und Zahlung um einen Monat.

Rechenbeispiel für einen Monat

PositionBetrag
Umsätze zu 19 % (netto)40.000,00 €
darauf entfallende Umsatzsteuer7.600,00 €
Umsätze zu 7 % (netto)3.000,00 €
darauf entfallende Umsatzsteuer210,00 €
abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen2.700,00 €
Zahllast5.110,00 €

Fehlt zum Stichtag eine Eingangsrechnung über 1.000 € netto, sinkt die abziehbare Vorsteuer um 190 € und die Zahllast steigt entsprechend. Nachrechnen lässt sich das mit dem UStVA-Rechner.

Was in das Formular gehört

Die Voranmeldung ist nach Blöcken aufgebaut, und jeder Block hat eine eigene Zeile — die Reihenfolge hilft beim Gegenlesen:

Neugründung und Sonderfälle

Grundsätzlich ist bei Aufnahme der Tätigkeit im laufenden und im folgenden Kalenderjahr der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ist diese Pflicht jedoch ausgesetzt: Maßgeblich ist dann die auf ein volles Jahr hochgerechnete tatsächliche beziehungsweise die voraussichtliche Steuer, sodass viele Gründer vierteljährlich melden. 2026 ist nach dem geltenden Gesetzeswortlaut das letzte Jahr dieser Ausnahme. Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, gibt in der Regel überhaupt keine Voranmeldung ab.

Achtung

Zahlt man zu spät, fällt nach § 240 AO für jeden angefangenen Monat 1 Prozent Säumniszuschlag auf den abgerundeten Rückstand an. Die Schonfrist von drei Tagen gilt nur für unbare Zahlungen, nicht für Barzahlung oder Scheck. Für die verspätete Abgabe kommt ein Verspätungszuschlag hinzu — beides unabhängig davon, ob am Ende überhaupt eine Zahllast entsteht.

Was in der Praxis schiefgeht

Wann ein Umsatz in die Voranmeldung gehört, entscheidet die Besteuerungsart: bei der Soll-Versteuerung die Leistung, bei der Ist-Besteuerung die Zahlung. Auf der Vorsteuerseite gilt dagegen unabhängig davon: ohne vorliegende Rechnung kein Vorsteuerabzug. Jeder Beleg, der zum Meldetermin noch fehlt, erhöht die Zahllast dieses Zeitraums und muss später nachgeholt werden — Belegvollständigkeit schlägt also unmittelbar auf die Liquidität durch. belege.ai sammelt Eingangsrechnungen aus E-Mail-Postfach, Lieferantenportalen und Bank-Sync ein und ordnet sie den Zahlungen zu, sodass vor dem 10. sichtbar wird, welcher Beleg noch fehlt. Wer parallel innergemeinschaftliche Umsätze ausführt, denkt zusätzlich an die Zusammenfassende Meldung — sie hat eine eigene Frist.

Häufige Fragen

Wann muss ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist nach § 108 Abs. 3 AO auf den nächsten Werktag.

Monatlich oder vierteljährlich — was gilt für mich?

Über 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr bedeutet monatlich, darunter vierteljährlich. Bei höchstens 2.000 € kann dich das Finanzamt ganz von der Voranmeldung befreien; beide Grenzen gelten seit dem 1. Januar 2025.

Müssen Neugründer monatlich melden?

Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 nicht. § 18 Abs. 2 Satz 6 UStG setzt die monatliche Pflicht in Neugründungsfällen aus; maßgeblich ist stattdessen die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres.

Was kostet eine verspätete Voranmeldung?

Bei verspäteter Zahlung 1 Prozent Säumniszuschlag je angefangenem Monat auf den abgerundeten Rückstand (§ 240 AO), bei Überweisung mit drei Tagen Schonfrist. Für die verspätete Abgabe selbst kann zusätzlich ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

Kann ich eine falsche Voranmeldung korrigieren?

Ja, durch eine berichtigte Voranmeldung für denselben Zeitraum. Wer den Fehler erkennt, ist nach § 153 AO sogar zur Berichtigung verpflichtet.

Was passiert, wenn eine Eingangsrechnung zum Meldetermin fehlt?

Dann ist für diesen Zeitraum kein Vorsteuerabzug möglich und die Zahllast steigt. Nachgeholt wird der Abzug in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Rechnung tatsächlich vorliegt.