Vorsteuer
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die einem Unternehmer auf Eingangsrechnungen berechnet wird und die er – bei ordnungsgemäßer Rechnung – von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen kann.
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Leistungen zahlt. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer können sie vom Finanzamt zurückholen, indem sie sie von der selbst vereinnahmten Umsatzsteuer abziehen (§ 15 UStG).
Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben (bzw. eine Kleinbetragsrechnung). Fehlt der Beleg, entfällt der Vorsteuerabzug – ein Grund, warum lückenlose Belegsammlung bares Geld wert ist.