Gelangensbestätigung
Die Gelangensbestätigung ist der Nachweis, dass die Ware einer innergemeinschaftlichen Lieferung tatsächlich in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt ist – Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung.
Eine innergemeinschaftliche Lieferung (Warenverkauf B2B in ein anderes EU-Land) ist von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG) — aber nur, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass die Ware tatsächlich ins EU-Ausland gelangt ist. Diesen Nachweis liefert die Gelangensbestätigung.
Sie enthält nach § 17b UStDV Name und Anschrift des Abnehmers, Menge und Art der Ware, Ort und Monat des Erhalts sowie die Unterschrift des Abnehmers. Alternativnachweise wie ein Frachtbrief (CMR) oder eine Spediteursbescheinigung sind zulässig. Fehlt der Nachweis, versagt das Finanzamt die Steuerbefreiung und fordert die Umsatzsteuer nach — für exportierende Onlinehändler ein reales Risiko.