Lexikon · Umsatzsteuer & Vorsteuer

Gelangensbestätigung

Die Gelangensbestätigung nach § 17b UStDV ist der Belegnachweis, dass die Ware einer innergemeinschaftlichen Lieferung tatsächlich in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt ist – Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung.

Eine innergemeinschaftliche Lieferung – der Warenverkauf an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land – ist von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG). Die Befreiung bekommt aber nur, wer nachweisen kann, dass die Ware Deutschland tatsächlich verlassen hat und im Bestimmungsland angekommen ist. Der Standardbeleg dafür ist die Gelangensbestätigung nach § 17b UStDV: eine Erklärung des Abnehmers, dass die Ware bei ihm angekommen ist.

Was neben dem Beleg noch stimmen muss

Pflichtangaben der Gelangensbestätigung

  1. Name und Anschrift des Abnehmers.
  2. Menge und handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstands, bei Fahrzeugen zusätzlich die Fahrzeug-Identifikationsnummer.
  3. Ort und Monat des Erhalts im übrigen Gemeinschaftsgebiet; befördert der Abnehmer selbst, stattdessen Ort und Monat des Endes der Beförderung dort.
  4. Ausstellungsdatum der Bestätigung.
  5. Unterschrift des Abnehmers oder eines von ihm zur Abnahme Beauftragten. Bei elektronischer Übermittlung entbehrlich, sofern erkennbar ist, dass sie im Verfügungsbereich des Abnehmers begonnen hat.

Die Bestätigung ist formfrei: Sie darf aus mehreren Dokumenten bestehen und als Sammelbestätigung Umsätze aus bis zu einem Quartal zusammenfassen.

Alternativnachweise nach § 17b Abs. 3 UStDV

NachweisAnwendungsfall
CMR-Frachtbrief mit Unterschrift des Auftraggebers und EmpfangsbestätigungVersendung per Spedition
Spediteurbescheinigung mit den Angaben des § 17b Abs. 3 UStDVVersendung durch den liefernden Unternehmer
Tracking-and-Tracing-ProtokollKurier- und Paketdienste
Empfangsbescheinigung des Postdienstleisters plus ZahlungsnachweisPostversand
Zulassungsnachweis im BestimmungslandFahrzeuglieferungen
EMCS-Eingangsmeldungverbrauchsteuerpflichtige Waren

So organisieren Sie den Nachweis

Der Nachweis scheitert in der Praxis fast nie an der Rechtslage, sondern an der Organisation: Der Kunde hat die Ware längst, aber niemand hat die Bestätigung eingeholt, und ein Jahr später erinnert sich im Einkauf des Abnehmers niemand mehr daran. Bewährt hat sich, dem Lieferschein ein vorbereitetes Formular beizulegen, in dem alle Angaben bis auf Ort, Monat und Unterschrift schon eingetragen sind, und bei Stammkunden quartalsweise eine Sammelbestätigung anzufordern. Eine Rücksendung per E-Mail genügt, solange erkennbar ist, dass sie aus dem Verfügungsbereich des Abnehmers stammt – etwa von einer Adresse seiner eigenen Domain. Die eingegangene Bestätigung gehört unmittelbar zum Ausgangsbeleg, nicht in ein separates Postfach; wie sich das mit dem übrigen Belegfluss verbinden lässt, zeigt Belege bei EU-Auslandsrechnungen. Prüfen Sie außerdem bei jedem neuen Kunden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über die Bestätigungsabfrage des Bundeszentralamts für Steuern und dokumentieren Sie das Ergebnis.

Über § 17a UStDV kommt zusätzlich die Gelangensvermutung in Betracht: Liegen mindestens zwei einander nicht widersprechende Belege vor, die von unterschiedlichen, vom Verkäufer und vom Abnehmer unabhängigen Parteien ausgestellt wurden, wird der Transport ins übrige Gemeinschaftsgebiet vermutet. Die Finanzverwaltung kann die Vermutung widerlegen.

Achtung

Fehlt der Nachweis, wird die Lieferung steuerpflichtig – und die Umsatzsteuer wird nicht aufgeschlagen, sondern aus dem vereinbarten Entgelt herausgerechnet. Aus 50.000,00 € Rechnungsbetrag werden 42.016,81 € Entgelt und 7.983,19 € Umsatzsteuer, die der Verkäufer nachzahlt und beim Kunden im Nachhinein selten noch durchsetzt. Zusammen mit der Rechnung gehört die Gelangensbestätigung deshalb in die Rechnungsablage und unterliegt der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege.

Häufige Fragen

Braucht die Gelangensbestätigung eine Unterschrift?

Ja, grundsätzlich die des Abnehmers oder eines von ihm Beauftragten. Bei elektronischer Übermittlung entfällt sie, wenn erkennbar ist, dass die Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers begonnen hat.

Kann ich mehrere Lieferungen in einer Bestätigung zusammenfassen?

Ja. § 17b Abs. 2 UStDV lässt eine Sammelbestätigung zu, in der Umsätze aus bis zu einem Quartal gebündelt werden. Sie darf auch aus mehreren Dokumenten bestehen.

Was gilt, wenn der Kunde die Ware selbst abholt?

Dann sind Ort und Monat des Endes der Beförderung im übrigen Gemeinschaftsgebiet zu bestätigen, nicht der Ort der Übergabe in Deutschland. Alternativnachweise wie eine Spediteurbescheinigung stehen im Abholfall nicht zur Verfügung.

Welche Alternativnachweise erkennt das Finanzamt an?

In Versendungsfällen unter anderem den CMR-Frachtbrief, die Spediteurbescheinigung, Tracking-and-Tracing-Protokolle von Kurierdiensten sowie Postbelege zusammen mit dem Zahlungsnachweis.

Was kostet ein fehlender Gelangensnachweis?

Die Lieferung wird steuerpflichtig, und die Umsatzsteuer wird aus dem vereinbarten Entgelt herausgerechnet. Bei 50.000 € Rechnungsbetrag sind das 7.983,19 €, die der Verkäufer meist selbst trägt.

Reicht die Gelangensbestätigung allein für die Steuerbefreiung?

Nein. Zusätzlich muss der Abnehmer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaats verwendet haben und die Lieferung richtig und vollständig in der Zusammenfassenden Meldung erscheinen.