Ausland · EU-Rechnungen

Rechnung aus dem Ausland.
Keine Umsatzsteuer drauf?

Beim EU-Lieferanten fehlt der Steuerausweis, beim Hotel in Mailand steht plötzlich italienische IVA drauf, und der SaaS-Anbieter schreibt nur „reverse charge“ hin. Drei verschiedene Fälle, drei verschiedene Belege — und für einen davon gibt es Geld zurück, wenn du die Frist einhältst.

Bei einer EU-Auslandsrechnung an ein Unternehmen geht die Steuerschuld in der Regel auf dich über: Der Lieferant stellt netto aus und weist auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hin (§ 13b UStG, § 14a Abs. 5 UStG). Weist er trotzdem ausländische Umsatzsteuer aus — typisch bei Hotel, Tanken und Restaurant vor Ort —, holst du sie nicht über deine Voranmeldung zurück, sondern über das Vorsteuervergütungsverfahren nach § 18g UStG.

Drei Fälle auseinanderhalten

Netto, Erwerb
oder fremde Steuer

Sonstige Leistung, Reverse Charge

Software, Beratung, Werbung, Cloud: Bei sonstigen Leistungen ausländischer Unternehmer an dein Unternehmen schuldet du die Steuer (§ 13b UStG). Die Rechnung kommt netto, mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und beiden USt-IdNrn.

Warenlieferung aus der EU

Kaufst du Ware bei einem Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat, liegt in der Regel ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor (§ 1a UStG). Auch hier kommt die Rechnung ohne ausländische Umsatzsteuer — versteuert wird der Erwerb bei dir.

Vor Ort verbraucht

Hotel, Restaurant, Tankstelle, Messestand: Wird die Leistung im anderen Staat verbraucht, steht dessen Umsatzsteuer auf der Rechnung. Sie ist für dich zunächst Kostenbestandteil — zurück gibt es sie nur über das Vergütungsverfahren.

Was auf der Rechnung stehen muss

Der Hinweis fehlt selten,
die USt-IdNr. schon

Reverse-Charge-Rechnung

Netto plus Hinweis

  • Kein Steuerausweis, nur der Nettobetrag
  • Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 5 UStG)
  • USt-IdNr. des Leistenden und deine eigene USt-IdNr.
  • Vollständige Namen und Anschriften beider Seiten
  • Leistungsbeschreibung und Leistungszeitpunkt
  • Typische Fehler

    Was Ärger macht

  • Der Anbieter kennt deine USt-IdNr. nicht und stellt mit ausländischer Steuer aus
  • Nur eine Zahlungsbestätigung („Payment receipt“) statt einer Rechnung
  • Rechnung läuft auf eine Privatperson statt auf das Unternehmen
  • Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft fehlt ganz
  • Betrag in Fremdwährung ohne nachvollziehbare Umrechnung
  • Der wichtigste vorbeugende Schritt kostet fünf Minuten: die eigene USt-IdNr. im Kundenkonto jedes Auslandsanbieters hinterlegen. Danach stellt er automatisch netto aus — und die Rechnung sieht von Anfang an so aus, wie deine Buchhaltung sie braucht.

    Ausländische Umsatzsteuer zurückholen

    Bis zum 30. September —
    danach ist das Geld weg

    Steht auf der Rechnung ausländische Umsatzsteuer, gehört sie nicht in deine Voranmeldung. Zurück gibt es sie über das Vorsteuervergütungsverfahren: Im Inland ansässige Unternehmer stellen den Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern, das ihn an den Mitgliedstaat weiterleitet (§ 18g UStG).

    Frist: 30. September

    Der Antrag ist binnen neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, also bis zum 30. September des Folgejahres. Die Frist ist eine Ausschlussfrist — danach ist die ausländische Vorsteuer verloren, egal wie ordentlich der Beleg ist.

    Nur elektronisch über BOP

    Eingereicht wird ausschließlich elektronisch über das BZStOnline-Portal. Papieranträge sind nicht zulässig und werden abgelehnt. Die einzelnen Rechnungen werden im Antrag erfasst und als Datei beigefügt.

    Mindestbeträge 400 € und 50 €

    Laut BZSt beträgt der Mindestbetrag grundsätzlich 400 € — bzw. 50 €, wenn der Vergütungszeitraum das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres ist. Kleinere Beträge lohnen sich deshalb oft erst gesammelt über das ganze Jahr.

    Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Steuerberatung. Ob eine Leistung dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegt und welche Vorsteuer in welchem Staat erstattungsfähig ist, hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Mitgliedstaat ab — das klärst du mit deinem Steuerberater.

    Wo belege.ai ansetzt

    Die Originale sammeln,
    bevor die Frist läuft

    1

    Auslandsrechnungen automatisch einsammeln

    belege.ai holt die Rechnungen ausländischer Anbieter genauso wie inländische: aus dem verbundenen Postfach, hinter einem Download-Link oder per Login im Billing-Portal. Gerade bei SaaS-Diensten liegt das Original nur dort.

    2

    Bei der Zahlung halten, mit Originalwährung

    Jede Rechnung wird der Bank- oder Kartenbuchung zugeordnet. Der Originalbetrag in Fremdwährung bleibt neben dem belasteten Eurobetrag stehen, damit die Umrechnung später nachvollziehbar ist.

    3

    Für Antrag und Prüfung bereitliegen

    Die Originaldateien bleiben acht Jahre abgelegt (§ 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO, § 14b Abs. 1 UStG) und sind damit noch da, wenn im September des Folgejahres der Vergütungsantrag ansteht oder eine Prüfung nachfragt. Den Antrag selbst stellst du oder dein Steuerberater.

    So sieht's aus

    Fremde Steuer.
    Getrennt abgelegt.

    belege.ai
    online
    Zahlung 21.05.2026 · 312,40 € · Hotel Milano — die Rechnung weist 10 % italienische IVA aus. 12:31
    Das ist keine deutsche Vorsteuer. Ich lege sie separat ab, damit sie für den Vergütungsantrag greifbar bleibt. 12:31
    Auslandsbeleg abgelegt
    Hotel_Milano_2026-05-21.pdf
    PDF
    Der Buchung zugeordnet, ausländische Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen.
    12:31
    Nachricht

    FAQ

    Häufige Fragen

    Warum steht auf meiner EU-Rechnung keine Umsatzsteuer?

    Weil bei sonstigen Leistungen ausländischer Unternehmer an ein Unternehmen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (§ 13b UStG). Der Lieferant stellt netto aus und weist nach § 14a Abs. 5 UStG auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hin. Die Steuer meldest du selbst an und ziehst sie unter den allgemeinen Voraussetzungen zugleich als Vorsteuer ab.

    Was muss auf einer Reverse-Charge-Rechnung stehen?

    Der Nettobetrag ohne Steuerausweis, der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, die USt-IdNr. des Leistenden und deine eigene, vollständige Namen und Anschriften beider Seiten sowie Leistungsbeschreibung und Leistungszeitpunkt. Fehlt der Hinweis, solltest du eine korrigierte Rechnung anfordern.

    Kann ich ausländische Umsatzsteuer über meine Voranmeldung abziehen?

    Nein. Ausländische Umsatzsteuer — etwa italienische IVA auf einer Hotelrechnung — ist keine deutsche Vorsteuer. Sie wird über das Vorsteuervergütungsverfahren zurückgeholt: Im Inland ansässige Unternehmer stellen den Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern, das ihn an den betreffenden Mitgliedstaat weiterleitet (§ 18g UStG).

    Bis wann muss der Vergütungsantrag gestellt sein?

    Binnen neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, also bis zum 30. September des Folgejahres. Eingereicht wird ausschließlich elektronisch über das BZStOnline-Portal; Papieranträge sind nicht zulässig.

    Ab welchem Betrag lohnt sich der Antrag?

    Das BZSt nennt als Mindestbetrag grundsätzlich 400 € — beziehungsweise 50 €, wenn der Vergütungszeitraum das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres ist. Deshalb lohnt es sich, ausländische Belege über das Jahr zu sammeln, statt sie quartalsweise abzuhaken.

    Wie verhindere ich, dass Anbieter mir ausländische Steuer berechnen?

    Indem du deine USt-IdNr. im Kundenkonto des Anbieters hinterlegst und dort als Unternehmen geführt wirst. Danach stellt er in aller Regel automatisch netto mit Reverse-Charge-Hinweis aus. Für zurückliegende Rechnungen hilft nur eine Korrektur durch den Anbieter.

    Wie lange muss ich Auslandsbelege aufbewahren?

    Wie inländische Rechnungen acht Jahre (§ 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO, § 14b Abs. 1 UStG), gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres. Wegen der Vergütungsfrist bis zum 30. September des Folgejahres brauchst du das Original ohnehin deutlich länger als bis zum Jahresabschluss.

    Stellt belege.ai den Vergütungsantrag für mich?

    Nein. belege.ai sammelt die Originalrechnungen ein, hält sie bei der zugehörigen Zahlung und weist ausländische Umsatzsteuer getrennt aus. Den Antrag über das BZStOnline-Portal stellst du oder dein Steuerberater — auf einer vollständigen Belegbasis statt aus einem Ordner voller Lücken.

    Die Originale liegen, wo du sie brauchst

    belege.ai sammelt jede ausländische Rechnung automatisch ein und hält sie mit der Zahlung zusammen — auch bis zum Vergütungsantrag im nächsten Jahr. Kostenlos starten, ohne Kreditkarte.

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