Booking.com bringt die Gäste — und jeden Monat eine Kommissionsrechnung aus den Niederlanden, Sammel-Überweisungen, die zu keiner einzelnen Reservierung passen, und je nach Modell virtuelle Kreditkarten obendrauf. Kaum ein Buchhaltungsthema wird in Hotels und Pensionen so oft falsch gemacht wie die OTA-Provision. So geht es richtig — das Muster gilt für Expedia und andere Portale genauso.
Die zwei Zahlungsmodelle von Booking.com
- Der Gast zahlt im Hotel („Hotel collect“): Du kassierst selbst — bar, Karte oder Rechnung. Booking.com stellt dir monatlich die Kommission in Rechnung und zieht sie ein. Auf dem Konto: eine Abbuchung von Booking.com.
- Booking.com kassiert („Zahlungen durch Booking.com“): Die Plattform zieht das Geld beim Gast ein und leitet es an dich weiter — als Sammel-Überweisung (oft mehrere Abreisen gebündelt, teils nach Abzug der Kommission) oder per virtueller Kreditkarte (VCC), die du selbst über dein Terminal belastest.
Für die Buchhaltung heißt das: Je nach Modell hast du eine Abbuchung, eine Gutschrift oder Terminal-Umsätze — und in jedem Fall gehört eine Abrechnung aus dem Extranet als Beleg dazu.
Die Kommissionsrechnung: Reverse Charge nach § 13b UStG
Die Kommissionsrechnung stellt Booking.com B.V., Amsterdam — ein EU-Unternehmen. Sie kommt deshalb ohne deutsche Umsatzsteuer, und die Steuerschuld geht auf dich über: Reverse Charge nach § 13b UStG. Konkret: Du meldest 19 % Umsatzsteuer auf die Provision in der Voranmeldung an und ziehst sie — als vorsteuerabzugsberechtigtes Hotel — im selben Zug wieder als Vorsteuer ab. Unterm Strich ein Nullsummenspiel, aber eines, das erklärt werden muss: Wer die Rechnung einfach als normalen Aufwand bucht, hat eine falsche Voranmeldung.
Zwei Stolperfallen: Kleinunternehmer schulden die Reverse-Charge-Steuer ebenfalls — dürfen sie aber nicht als Vorsteuer abziehen; die Provision kostet sie real 19 % mehr. Und: Für die Teilnahme am EU-Leistungsverkehr brauchst du eine USt-IdNr., die bei Booking.com hinterlegt sein sollte — sonst stellt die Plattform mitunter mit ausländischer Steuer aus, was die Sache unnötig verkompliziert.
Dasselbe gilt für Expedia (Rechnungsstellung aus dem EU-Ausland) und die meisten anderen OTAs — bei Airbnb (Irland/Luxemburg) läuft die Service-Fee nach demselben Muster.
Auszahlungen und virtuelle Kreditkarten zuordnen
Beim Modell „Zahlungen durch Booking.com“ entsteht dasselbe Abstimmproblem wie bei Kartenterminal-Auszahlungen: Die Bankgutschrift bündelt mehrere Reservierungen und passt zu keinem einzelnen Umsatz. Die Lösung ist dieselbe — Verrechnungskonto plus Abrechnung: Die Auszahlungsübersicht aus dem Extranet schlüsselt auf, welche Abreisen und welche Kommission in einer Überweisung stecken; erst mit ihr ist die Gutschrift abstimmbar und die Kommission als Aufwand belegt.
Virtuelle Kreditkarten laufen über dein eigenes Kartenterminal und damit über dessen Sammel-Auszahlungen — inklusive Disagio des Terminal-Anbieters zusätzlich zur Booking-Kommission. Auch hier gilt: Terminal-Abrechnung als Beleg dazu, sonst bleibt die Differenz zwischen Zimmerpreis und Bankgutschrift unerklärt.
Die Belege: monatlich aus dem Extranet holen
Kommissionsrechnungen und Auszahlungsübersichten liegen nicht im Postfach, sondern im Booking.com-Extranet (Finanzen → Rechnungen). Sie müssen monatlich heruntergeladen, der Abbuchung bzw. Gutschrift zugeordnet und GoBD-konform archiviert werden (GoBD) — zehn Jahre, unveränderbar. In der Praxis ist genau dieses monatliche Einsammeln der Schritt, der liegen bleibt: Das Konto zeigt die Abbuchung, der Beleg fehlt, und beim Jahresabschluss beginnt die Sucherei im Extranet.
Den OTA-Papierkram automatisieren
belege.ai übernimmt die Kette komplett: Der Browser-Agent loggt sich ins Booking.com-Extranet (oder Expedia Partner Central) ein, holt Kommissionsrechnungen und Auszahlungsübersichten, ordnet sie der passenden Bankbewegung zu und übergibt die Belege an Lexware Office oder als DATEV-Export an die Kanzlei. Terminal-Auszahlungen (auch aus VCC-Belastungen) werden derselben Logik zugeordnet. Was bleibt, ist die steuerliche Würdigung durch deine Buchhaltung — mit vollständigen Belegen statt Extranet-Archäologie. Mehr auf belege.ai für Hotels & Pensionen.
Fazit
Drei Dinge müssen stimmen: die Kommission per Reverse Charge erklärt (auch als Kleinunternehmer!), jede Sammel-Überweisung per Auszahlungsübersicht auf Reservierungen zurückgeführt, und jede Extranet-Rechnung monatlich als Beleg archiviert. Wer das automatisiert, hat die OTA-Buchhaltung im Griff — und beim Jahresabschluss keine Lücken, die sich rückwirkend kaum noch schließen lassen.