Lexikon · Buchhaltung & Aufbewahrung

Geschenke & Aufmerksamkeiten

Geschenke an Geschäftspartner sind nur als Betriebsausgabe abziehbar, wenn sie je Empfänger und Jahr 50 € nicht übersteigen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG); Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer aus persönlichem Anlass bleiben bis 60 € brutto steuerfrei.

Bei Geschenken an Geschäftspartner erkennt das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug nur an, wenn die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 50 € nicht übersteigen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG; bis 2023 lag die Grenze bei 35 €). Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag nicht abziehbar.

Davon zu unterscheiden sind Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer aus persönlichem Anlass (z. B. Blumen oder ein Buch zum Geburtstag): Sie bleiben bis 60 € brutto steuerfrei. Sachgeschenke an Dritte kann der Schenker zudem pauschal mit 30 % nach § 37b EStG versteuern, damit sie beim Empfänger steuerfrei bleiben.