Sachbezugsfreigrenze
Die Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG lässt Sachbezüge wie Gutscheine oder Tankkarten bis 50 € pro Monat und Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei — als Freigrenze, nicht als Freibetrag: ein Cent darüber macht alles steuerpflichtig.
Die Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG erlaubt Arbeitgebern, jedem Arbeitnehmer bis zu 50 € im Monat als Sachzuwendung zu geben, ohne dass darauf Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Typische Fälle sind Warengutscheine, Tank- und Sachbezugskarten, ein Zuschuss zum Fitnessstudio oder eine Sachprämie. Der Betrag liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 50 € — vorher waren es 44 € — und ist für 2026 unverändert geblieben.
Voraussetzungen
Damit die Freigrenze greift, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Sachbezug statt Geld. Eine Barauszahlung, eine nachträgliche Kostenerstattung oder eine zweckgebundene Geldleistung fällt nicht unter die Regelung. Für Gutscheine und Geldkarten hat § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG die Abgrenzung geschärft: Sie gelten nur als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erfüllen. Einzelheiten regelt das BMF-Schreiben vom 15. März 2022.
- Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. § 8 Abs. 4 EStG schließt Gehaltsumwandlungen und Lohnverzicht aus. Der Sachbezug muss obendrauf kommen.
- Bewertung mit dem Endpreis. Maßgeblich ist nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG der um übliche Preisnachlässe geminderte Endpreis am Abgabeort einschließlich Umsatzsteuer. Versand- und Verpackungskosten rechnet die Finanzverwaltung dem Wert der Zuwendung hinzu.
Freigrenze, nicht Freibetrag: das Rechenbeispiel
Ein Freibetrag bliebe auch bei höheren Beträgen steuerfrei und nur der Rest wäre steuerpflichtig. Bei einer Freigrenze kippt dagegen der gesamte Betrag, sobald die Grenze überschritten ist:
| Zuwendung im Monat | Wert | Steuerpflichtiger Arbeitslohn |
|---|---|---|
| Tankgutschein | 45,00 € | 0,00 € |
| Tankgutschein (voll ausgereizt) | 50,00 € | 0,00 € |
| Warenpaket 48,00 € + 3,50 € Versand | 51,50 € | 51,50 € |
| Aufladung Sachbezugskarte | 60,00 € | 60,00 € |
Die 50 € sind ein Monatswert und lassen sich nicht ansparen. Wer im Januar und Februar nichts zuwendet und im März eine Sachbezugskarte mit 150 € auflädt, hat nicht drei Freigrenzen genutzt, sondern 150 € steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn erzeugt.
Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten, Geschenken und Sachbezugswerten
Drei ähnlich klingende Grenzen werden in der Praxis regelmäßig verwechselt. Sie haben unterschiedliche Empfänger, unterschiedliche Bezugsgrößen und unterschiedliche Rechtsgrundlagen:
| Regelung | Grenze | Bezug | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Sachbezugsfreigrenze | 50 € | je Arbeitnehmer und Monat | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
| Aufmerksamkeiten | 60 € | je persönlichem Anlass | R 19.6 LStR |
| Geschenke an Geschäftsfreunde | 50 € | je Empfänger und Wirtschaftsjahr | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG |
| Amtliche Sachbezugswerte | keine Grenze | Bewertungsmaßstab für Verpflegung und Unterkunft | SvEV |
Die Aufmerksamkeiten setzen einen persönlichen Anlass voraus — Geburtstag, Hochzeit, Geburt, Jubiläum — und dürfen deshalb neben der monatlichen Freigrenze gewährt werden; Weihnachten gilt nicht als persönlicher Anlass. Die 50 € für Geschenke an Geschäftspartner sind dagegen keine Lohnsteuer-, sondern eine Betriebsausgaben-Grenze: Wird sie gerissen, wandert der gesamte Aufwand in die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben, ähnlich wie bei überzogenen Repräsentationskosten. Die amtlichen Sachbezugswerte für freie Verpflegung und Unterkunft schließlich sind gar keine Grenze, sondern legen fest, mit welchem Wert diese Leistungen anzusetzen sind.
So wird gebucht
Kauft ein Betrieb zehn Tankgutscheine zu je 50 € ein, entsteht Aufwand von 500 €. Er gehört auf das Konto für lohnsteuerfreie freiwillige soziale Aufwendungen — im SKR 03 die 4140, im SKR 04 die 6130:
- Buchungssatz: 4140 bzw. 6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei 500,00 € an Bank 500,00 €
- Wird die Grenze überschritten, gehört der Aufwand auf das Konto für lohnsteuerpflichtige freiwillige soziale Aufwendungen (SKR 03 4145, SKR 04 6060) und der geldwerte Vorteil zusätzlich in die Lohnabrechnung des betroffenen Monats.
Ob aus dem Einkauf ein Vorsteuerabzug möglich ist, hängt davon ab, ob ein Einzweck- oder ein Mehrzweckgutschein vorliegt — das gehört in die Abstimmung mit der Steuerberatung. Für die Kontierung gilt in jedem Fall: Der Einkaufsbeleg des Gutscheins ist der Beleg zur Buchung und muss abgelegt werden, ergänzt um eine Empfängerliste, aus der hervorgeht, wer wann welchen Wert erhalten hat. Wie diese Nachweise sauber abgelegt werden, beschreibt Belege verwalten.
Häufige Fehler
- Versandkosten beim Wert vergessen und dadurch die Grenze reißen.
- Mehrere Zuwendungen im selben Monat einzeln betrachten — sie werden addiert.
- Keine Aufzeichnung darüber führen, welcher Arbeitnehmer in welchem Monat was bekommen hat; bei der Lohnsteuer-Außenprüfung ist genau das der erste Prüfpunkt.
- Die Sachbezugskarte mit einer Barlohnkomponente kombinieren, etwa einer Rückerstattungsfunktion.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze 2026?
50 € pro Arbeitnehmer und Monat. Der Wert gilt seit dem 1. Januar 2022 unverändert; davor lag die Grenze bei 44 € im Monat.
Was passiert, wenn der Sachbezug 51 € beträgt?
Dann sind die vollen 51 € steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn, nicht nur der eine Euro über der Grenze. Genau das meint der Begriff Freigrenze im Unterschied zum Freibetrag.
Darf ich mehrere Monate auf einer Sachbezugskarte ansparen?
Nein. Die Freigrenze ist ein Monatswert und verfällt ungenutzt. Eine Aufladung von 150 € im März gilt als Zufluss von 150 € in diesem Monat und ist in voller Höhe steuerpflichtig.
Zählt ein Tankgutschein als Sachbezug oder als Barlohn?
Als Sachbezug, solange er ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erfüllt. Eine Auszahlung oder Rückerstattung in Geld zerstört die Steuerfreiheit.
Kann ich die Freigrenze durch Gehaltsumwandlung nutzen?
Nein. Der Sachbezug muss nach § 8 Abs. 4 EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden; ein Verzicht auf Barlohn zugunsten eines Gutscheins erfüllt diese Bedingung nicht.
Worin unterscheiden sich die 50 € und die 60 € für Aufmerksamkeiten?
Die 50 € stehen jedem Arbeitnehmer jeden Monat zu, die 60 € gelten je persönlichem Anlass wie Geburtstag oder Hochzeit. Beide lassen sich im selben Monat nebeneinander nutzen, weil sie unterschiedliche Tatbestände haben.