Lexikon · Buchhaltung & Aufbewahrung

Sachbezugsfreigrenze

Die Sachbezugsfreigrenze erlaubt Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern Sachbezüge wie Gutscheine oder Tankkarten bis 50 € im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei zu gewähren.

Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge an Arbeitnehmer bis 50 € im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei — etwa Warengutscheine, Tankkarten oder ähnliche Sachzuwendungen. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Voraussetzung ist, dass es echte Sachzuwendungen sind (keine Barauszahlung) und die Zusatzvoraussetzungen für Gutscheine erfüllt werden. Abzugrenzen ist die Sachbezugsfreigrenze von den Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen (bis 60 €) und von Betriebsausgaben für Geschenke an Geschäftspartner.