Betriebsausgabe
Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind; sie mindern den steuerlichen Gewinn und müssen durch einen Beleg nachgewiesen werden.
Eine Betriebsausgabe ist jede Aufwendung, die durch den Betrieb veranlasst ist (§ 4 Abs. 4 EStG). Sie mindert den Gewinn und damit die Steuerlast – Voraussetzung ist stets ein Beleg.
Manche Ausgaben sind nur begrenzt oder gar nicht abziehbar (§ 4 Abs. 5 EStG): Bewirtungskosten etwa nur zu 70 %, Geschenke an Geschäftspartner nur bis 50 € je Empfänger und Jahr. Privat veranlasste Kosten zählen nicht als Betriebsausgabe.