Registrierkassenpflicht 2027: Wer betroffen ist und was Gastronomen jetzt tun sollten

Ab 2027 soll in Deutschland eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit über 100.000 € Umsatz kommen — der Referentenentwurf liegt seit Juni 2026 vor. Was geplant ist, was noch offen ist, was aus der Bonpflicht wird und wie du dich ohne Hektik vorbereitest.

Von Marc Scholten·Lesezeit: 6 Min.·Aktualisiert: 12.07.2026

Deutschland ist eines der letzten Länder Europas ohne allgemeine Registrierkassenpflicht — noch. Ab dem 1. Januar 2027 soll sie kommen, für alle Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz. Seit Juni 2026 liegt der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Hier steht, was geplant ist, was noch offen ist und was du jetzt sinnvollerweise tust.

Status quo: Gibt es heute schon eine Kassenpflicht?

Nein — Stand Juli 2026 darf jeder Betrieb frei entscheiden, ob er eine elektronische Kasse oder eine offene Ladenkasse (Geldkassette plus Kassenbericht) führt. Aber: Wer eine elektronische Kasse einsetzt, unterliegt strengen Regeln aus § 146a AO und der KassenSichV: zertifizierte TSE, Einzelaufzeichnung jedes Geschäftsvorfalls, Belegausgabepflicht und seit 2025 die Meldung über ELSTER. Die offene Ladenkasse ist zulässig, aber prüfungsanfällig — bei einer Kassennachschau wird sie erfahrungsgemäß besonders kritisch beäugt.

Was ab 2027 geplant ist

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD kündigt eine Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2027 für Geschäfte mit einem Jahresumsatz über 100.000 € an. Das Bundesfinanzministerium hat dazu Anfang Juni 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt; das parlamentarische Verfahren läuft. Ziel ist, Steuerbetrug an der Ladenkasse einzudämmen — die Kombination aus TSE-Kassen, Meldepflicht und Kassennachschau soll flächendeckend greifen.

Zur Einordnung: 100.000 € Jahresumsatz sind bei 6 Öffnungstagen pro Woche rund 320 € Tagesumsatz. Für Restaurants, Cafés, Bars, Imbisse und den allermeisten Einzelhandel ist die Schwelle damit praktisch immer überschritten — die Pflicht würde die Branche flächendeckend treffen.

Was noch offen ist

Was wird aus der Bonpflicht?

Im Gegenzug zur Kassenpflicht soll die Belegausgabepflicht (die „Bonpflicht“ aus § 146a Abs. 2 AO) gelockert werden — Bons müssten dann nicht mehr ungefragt ausgegeben werden. Bis ein Gesetz in Kraft ist, gilt die Bonpflicht aber unverändert weiter; wer sie heute ignoriert, riskiert bei der Nachschau ein Bußgeld.

Was du jetzt tun solltest — ohne Hektik

Fazit

Die Registrierkassenpflicht 2027 ist politisch beschlossen, aber gesetzlich noch nicht fixiert — die Richtung ist trotzdem eindeutig: elektronische Kasse mit TSE, gemeldet beim Finanzamt, lückenlos dokumentiert bis in die Buchhaltung. Wer heute mit offener Ladenkasse arbeitet, sollte den Umstieg 2026 planen; wer schon digital kassiert, sollte die verbleibende Lücke schließen — den automatischen Weg vom Kassenabschluss zum gebuchten Beleg.

Häufige Fragen

Gibt es in Deutschland aktuell eine Registrierkassenpflicht?

Nein. Stand Juli 2026 gibt es keine allgemeine Pflicht, eine elektronische Kasse zu nutzen — die offene Ladenkasse ist weiterhin zulässig. Wer aber eine elektronische Kasse einsetzt, muss die Anforderungen aus § 146a AO erfüllen: zertifizierte TSE, Belegausgabe und Meldung über ELSTER.

Wer soll ab 2027 zur Registrierkasse verpflichtet werden?

Nach dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD soll die Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz gelten. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums liegt seit Juni 2026 vor; das Gesetz ist aber noch nicht verabschiedet, Details wie die genaue Umsatzdefinition können sich noch ändern.

Betrifft die Registrierkassenpflicht auch kleine Cafés und Bars?

Sehr wahrscheinlich ja. 100.000 Euro Jahresumsatz entsprechen rund 320 Euro Umsatz pro Öffnungstag — darüber liegen fast alle Gastronomiebetriebe. Wer heute noch mit offener Ladenkasse arbeitet, sollte den Umstieg auf ein TSE-Kassensystem nicht auf Dezember 2026 verschieben.

Wird die Bonpflicht abgeschafft?

Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Pflicht zur ungefragten Belegausgabe im Gegenzug zur Registrierkassenpflicht zu lockern. Wie genau das umgesetzt wird, entscheidet sich im Gesetzgebungsverfahren — bis dahin gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO unverändert weiter.