Deutschland ist eines der letzten Länder Europas ohne allgemeine Registrierkassenpflicht — noch. Ab dem 1. Januar 2027 soll sie kommen, für alle Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz. Seit Juni 2026 liegt der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Hier steht, was geplant ist, was noch offen ist und was du jetzt sinnvollerweise tust.
Status quo: Gibt es heute schon eine Kassenpflicht?
Nein — Stand Juli 2026 darf jeder Betrieb frei entscheiden, ob er eine elektronische Kasse oder eine offene Ladenkasse (Geldkassette plus Kassenbericht) führt. Aber: Wer eine elektronische Kasse einsetzt, unterliegt strengen Regeln aus § 146a AO und der KassenSichV: zertifizierte TSE, Einzelaufzeichnung jedes Geschäftsvorfalls, Belegausgabepflicht und seit 2025 die Meldung über ELSTER. Die offene Ladenkasse ist zulässig, aber prüfungsanfällig — bei einer Kassennachschau wird sie erfahrungsgemäß besonders kritisch beäugt.
Was ab 2027 geplant ist
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD kündigt eine Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2027 für Geschäfte mit einem Jahresumsatz über 100.000 € an. Das Bundesfinanzministerium hat dazu Anfang Juni 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt; das parlamentarische Verfahren läuft. Ziel ist, Steuerbetrug an der Ladenkasse einzudämmen — die Kombination aus TSE-Kassen, Meldepflicht und Kassennachschau soll flächendeckend greifen.
Zur Einordnung: 100.000 € Jahresumsatz sind bei 6 Öffnungstagen pro Woche rund 320 € Tagesumsatz. Für Restaurants, Cafés, Bars, Imbisse und den allermeisten Einzelhandel ist die Schwelle damit praktisch immer überschritten — die Pflicht würde die Branche flächendeckend treffen.
Was noch offen ist
- Barumsatz oder Gesamtumsatz? Ob die 100.000-€-Grenze auf den Barumsatz oder den Gesamtumsatz abstellt, ist im Verfahren noch nicht final geklärt — für Betriebe mit hohem Kartenanteil ein großer Unterschied.
- Übergangsfristen und Ausnahmen: etwa für Saisonbetriebe, Vereinsfeste oder Marktstände.
- Das Gesetz selbst: Verabschiedet ist noch nichts. Details können sich bis zur Verkündung ändern — dieser Artikel wird aktualisiert, sobald das Gesetz steht.
Was wird aus der Bonpflicht?
Im Gegenzug zur Kassenpflicht soll die Belegausgabepflicht (die „Bonpflicht“ aus § 146a Abs. 2 AO) gelockert werden — Bons müssten dann nicht mehr ungefragt ausgegeben werden. Bis ein Gesetz in Kraft ist, gilt die Bonpflicht aber unverändert weiter; wer sie heute ignoriert, riskiert bei der Nachschau ein Bußgeld.
Was du jetzt tun solltest — ohne Hektik
- Offene Ladenkasse? Dann jetzt in Ruhe ein TSE-Kassensystem auswählen, statt Ende 2026 in den Engpass zu laufen — Kassenhersteller und Aufsteller werden vor dem Stichtag ausgelastet sein. Nach der Anschaffung: innerhalb eines Monats über ELSTER melden. Bis zum Umstieg gilt: Tageslosung täglich per Kassenbericht (kostenlose Vorlage) ermitteln.
- Schon elektronische Kasse? Dann bist du technisch vorbereitet. Prüfe TSE-Zertifikat, ELSTER-Meldung und — seit Januar 2026 — die korrekten Steuersätze (7 % Speisen, 19 % Getränke).
- Den Weg in die Buchhaltung automatisieren: Mit der Kassenpflicht steigt die Zahl digitaler Tagesabschlüsse, die sauber in der Buchhaltung landen müssen — jeder Z-Bon als Beleg, jede Karten-Auszahlung zugeordnet. belege.ai erledigt das automatisch: Kassenabschlüsse und Terminal-Abrechnungen aus den Portalen holen, der Bankbuchung zuordnen, an Lexware Office oder den Steuerberater übergeben — mehr auf belege.ai für die Gastronomie.
Fazit
Die Registrierkassenpflicht 2027 ist politisch beschlossen, aber gesetzlich noch nicht fixiert — die Richtung ist trotzdem eindeutig: elektronische Kasse mit TSE, gemeldet beim Finanzamt, lückenlos dokumentiert bis in die Buchhaltung. Wer heute mit offener Ladenkasse arbeitet, sollte den Umstieg 2026 planen; wer schon digital kassiert, sollte die verbleibende Lücke schließen — den automatischen Weg vom Kassenabschluss zum gebuchten Beleg.