Für die offene Ladenkasse: die Tageslosung retrograd aus dem gezählten Endbestand ermitteln – mit Zählprotokoll, als PDF zum Ausdrucken oder als Excel, das automatisch rechnet. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Ein Kassenbericht ermittelt bei der offenen Ladenkasse (ohne Registrierkasse) die Bareinnahmen eines Tages rückwärts: gezählter Endbestand plus Ausgaben und Entnahmen, minus Einlagen und Anfangsbestand. Er ist täglich zu erstellen, fortlaufend zu nummerieren und gehört zur ordnungsgemäßen Buchführung nach GoBD.
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Rechenweg
Wichtig: Der Endbestand wird gezählt, nicht gerechnet – nur so ist der Bericht kassensturzfähig. Ein Zählprotokoll (Stückelung der Scheine und Münzen) macht den Bericht bei einer Kassennachschau deutlich belastbarer.
So führst du ihn
Bei Geschäftsschluss das Bargeld zählen und im Zählprotokoll festhalten.
Ausgaben, Entnahmen und Einlagen eintragen – die Excel rechnet die Tageslosung automatisch.
Bericht fortlaufend nummerieren, unterschreiben und mit den Belegen des Tages ablegen.
FAQ
Jeder Betrieb, der eine offene Ladenkasse (Geldkassette ohne Registrierkasse) führt, muss die Tageslosung täglich per Kassenbericht retrograd ermitteln. Wer eine elektronische Registrierkasse nutzt, erstellt stattdessen den Z-Bon als Tagesabschluss.
Der Kassenbericht ermittelt die Tageslosung eines einzelnen Tages retrograd aus dem gezählten Bestand. Das Kassenbuch zeichnet alle Barbewegungen fortlaufend auf. Bei der offenen Ladenkasse bilden die täglichen Kassenberichte zusammen die Grundlage des Kassenbuchs.
Ein Zählprotokoll ist nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben, macht den Kassenbericht aber wesentlich belastbarer – bei einer Kassennachschau ist die dokumentierte Zählung das stärkste Indiz für eine ordnungsgemäße Kassenführung.
Ja. Endbestand, Ausgaben, Entnahmen, Einlagen und Vortagsbestand eintragen – die Tageslosung und die Summe der Barausgaben werden automatisch berechnet.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit über 100.000 € Jahresumsatz kommen (Stand Juli 2026: Referentenentwurf, noch kein Gesetz). Bis dahin bleibt die offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht zulässig.
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