Anlagevermögen
Zum Anlagevermögen gehören nach § 247 Abs. 2 HGB nur die Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen — Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Software oder Beteiligungen; alles Übrige ist Umlaufvermögen.
Zum Anlagevermögen gehören nach § 247 Abs. 2 HGB nur die Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Entscheidend ist die Zweckbestimmung, nicht die Art des Gegenstands: Derselbe Pkw ist beim Autohaus Ware und damit Umlaufvermögen, beim Handwerksbetrieb dagegen Anlagevermögen. Alles, was zum Verbrauch, zur Verarbeitung oder zum Verkauf bestimmt ist, zählt zum Umlaufvermögen.
Gliederung nach § 266 Abs. 2 HGB
| Bilanzposten | Beispiele | Planmäßige Abschreibung |
|---|---|---|
| A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände | entgeltlich erworbene Lizenzen und Schutzrechte, Software, Geschäfts- oder Firmenwert, geleistete Anzahlungen | ja, bei begrenzter Nutzungsdauer |
| A. II. Sachanlagen | Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen im Bau | ja, außer Grund und Boden |
| A. III. Finanzanlagen | Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Ausleihungen, Wertpapiere des Anlagevermögens | nein |
Zugang, Bewertung und Abschreibung
Bewertet wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abnutzbare Gegenstände werden planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben; als Orientierung dienen die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung. Übrig bleibt der Buchwert. Für die Verteilung gibt es zwei Methoden:
- Lineare AfA nach § 7 Abs. 1 EStG — gleiche Jahresbeträge über die Nutzungsdauer, im Jahr der Anschaffung zeitanteilig ab dem Anschaffungsmonat.
- Degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG — ein fester Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert, höchstens das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30 Prozent.
Unterhalb der Aktivierungsschwelle greift die Sonderregel für geringwertige Wirtschaftsgüter: bis 800 € netto Sofortabzug, im Bereich über 250 € bis 1.000 € wahlweise der Sammelposten. Wer eine geplante Investition vorziehen will, kann außerdem den Investitionsabzugsbetrag prüfen, der die späteren Anschaffungskosten mindert. Welche Methode über die Jahre welchen Aufwand erzeugt, lässt sich mit dem AfA-Rechner gegenüberstellen — die Wahl wirkt sich nicht auf die Summe der Abschreibungen aus, sondern nur auf deren zeitliche Verteilung.
Nicht abnutzbare Gegenstände — Grund und Boden, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens — werden nicht planmäßig abgeschrieben. Sinkt ihr Wert voraussichtlich dauerhaft, ist nach § 253 Abs. 3 HGB außerplanmäßig auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben; fällt der Grund später weg, gilt handelsrechtlich ein Wertaufholungsgebot. Beim Kauf eines bebauten Grundstücks ist der Gesamtkaufpreis deshalb auf Grund und Boden und Gebäude aufzuteilen — nur der Gebäudeanteil ist Abschreibungsvolumen.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden, ist die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG wieder zulässig — mit bis zu dem Dreifachen des linearen Satzes, maximal 30 Prozent. Außerhalb dieses Zeitfensters bleibt es bei der linearen Abschreibung. Der Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist möglich, umgekehrt nicht.
Anlagenverzeichnis und Anlagenspiegel
Jeder Gegenstand wird einzeln in einem Anlagenverzeichnis geführt: Bezeichnung, Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, Abschreibung des Jahres und Restbuchwert. Aus diesen Daten leiten Kapitalgesellschaften den Anlagenspiegel ab, der je Bilanzposten die Entwicklung von den historischen Anschaffungskosten über Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und kumulierte Abschreibungen bis zum Buchwert zeigt. Ein Anlagenverzeichnis muss auch führen, wer den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt — es ersetzt dort die Bilanz als Nachweis über den Bestand.
Abgang und häufige Fehler
Beim Verkauf oder bei der Verschrottung ist zunächst die Abschreibung bis zum Abgangsmonat zu erfassen; der verbleibende Restbuchwert wird ausgebucht und gegen den Erlös gestellt. Typische Fehler in der Praxis: Der Kaufpreis einer Immobilie wird nicht auf Grund und Boden und Gebäude aufgeteilt, obwohl nur das Gebäude abgeschrieben werden darf. Ausgemusterte Geräte bleiben jahrelang im Verzeichnis stehen, sodass die Inventur nicht mehr zum Bestand passt. Oder Nebenkostenbelege fehlen, weil nur die Hauptrechnung archiviert wurde — dabei gehören sie nach denselben Regeln in die Aufbewahrung wie jeder andere Buchungsbeleg.
Häufige Fragen
Wann gehört ein Gegenstand zum Anlagevermögen?
Wenn er dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen soll. Entscheidend ist die Zweckbestimmung, nicht die Art des Gegenstands: Derselbe Pkw ist beim Autohaus Ware und damit Umlaufvermögen, beim Handwerksbetrieb Anlagevermögen.
Muss ich als Einnahmenüberschussrechner ein Anlagenverzeichnis führen?
Ja. Auch ohne Bilanz sind die abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in einem laufend zu führenden Verzeichnis mit Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und Abschreibungen zu erfassen.
Wird Grund und Boden abgeschrieben?
Nein. Grundstücke nutzen sich nicht ab und werden deshalb nicht planmäßig abgeschrieben; nur das aufstehende Gebäude wird abgeschrieben. Beim Kauf ist der Kaufpreis deshalb auf Grund und Boden und Gebäude aufzuteilen.
Was ist der Unterschied zwischen Anlagenverzeichnis und Anlagenspiegel?
Das Anlagenverzeichnis führt jeden einzelnen Gegenstand mit Zugang, Abschreibung und Buchwert. Der Anlagenspiegel ist die verdichtete Darstellung der Entwicklung je Bilanzposten, die Kapitalgesellschaften im Anhang zeigen.
Wie hoch ist die degressive Abschreibung aktuell?
Bis zu 30 Prozent, höchstens das Dreifache der linearen Abschreibung. Nach § 7 Abs. 2 EStG gilt das für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden.