Anschaffungskosten
Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 HGB der Kaufpreis eines Vermögensgegenstands zuzüglich aller Nebenkosten und abzüglich Minderungen wie Rabatt, Bonus oder Skonto; sie bilden die Grundlage für Bilanzansatz und Abschreibung.
Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 HGB alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen — soweit sie sich dem Gegenstand einzeln zuordnen lassen. Sie bestehen aus dem Anschaffungspreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Ihre Höhe entscheidet über Bilanzansatz, Abschreibungsvolumen und darüber, ob ein Gegenstand als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abgezogen werden darf.
Was dazugehört — und was nicht
| Position | Behandlung | Beispiele |
|---|---|---|
| Anschaffungspreis | Ausgangsgröße | Rechnungsbetrag netto |
| Anschaffungsnebenkosten | hinzurechnen | Fracht, Verpackung, Zoll, Montage, Fundamentierung, Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision |
| Anschaffungspreisminderungen | abziehen | Rabatt, Bonus, Skonto, Gutschriften, Zuschüsse Dritter |
| Nachträgliche Anschaffungskosten | hinzurechnen | spätere Erweiterung oder wesentliche Verbesserung |
| Finanzierungskosten | nicht | Zinsen, Bereitstellungsprovision, Disagio |
| Abziehbare Vorsteuer | nicht | 19 % bzw. 7 % bei Vorsteuerabzug |
| Umsatzsteuer ohne Abzugsrecht | hinzurechnen | Kleinunternehmer, steuerfreie Ausgangsumsätze |
Rechenbeispiel
Ein Betrieb kauft eine Maschine. Listenpreis 12.000 € netto, 3 % Lieferantenrabatt, Fracht 380 € und Montage 620 €, Zahlung innerhalb von zehn Tagen mit 2 % Skonto auf den Maschinenpreis.
| Position | Betrag netto |
|---|---|
| Listenpreis | 12.000,00 € |
| abzüglich 3 % Rabatt | −360,00 € |
| zuzüglich Fracht | +380,00 € |
| zuzüglich Montage | +620,00 € |
| abzüglich 2 % Skonto auf 11.640,00 € | −232,80 € |
| Anschaffungskosten | 12.407,20 € |
Die Umsatzsteuer bleibt außen vor: Sie wird als Vorsteuer abgezogen und nicht aktiviert. Gebucht wird zunächst der Rechnungseingang über 12.640,00 € netto — Maschinen (SKR03 0210 / SKR04 0440) 12.640,00 € und abziehbare Vorsteuer 19 % (SKR03 1576 / SKR04 1406) 2.401,60 € an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (SKR03 1600 / SKR04 3300) 15.041,60 €.
Bei Zahlung mit Skonto werden 232,80 € netto und 44,23 € Vorsteuer zurückgenommen: Verbindlichkeiten 15.041,60 € an Bank 14.764,57 €, an Maschinen 232,80 € und an abziehbare Vorsteuer 44,23 €. Der Bilanzansatz sinkt damit auf die oben errechneten 12.407,20 €, von denen aus abgeschrieben wird — der AfA-Rechner zeigt den Verlauf.
Skonto mindert nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die abgezogene Vorsteuer. Die Berichtigung ist nach § 17 Abs. 1 UStG in dem Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in dem die Zahlung erfolgt — nicht rückwirkend im Monat der Rechnung. Wer nur den Bankbetrag bucht und den Skontoabzug nicht aufteilt, weist zu viel Vorsteuer aus.
Abgrenzung zu Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand
Anschaffungskosten entstehen beim Erwerb von einem Dritten. Stellt der Betrieb den Gegenstand selbst her, treten an ihre Stelle die Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB: Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung sind zwingend einzubeziehen, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der fertigungsbedingten Abschreibungen dürfen einbezogen werden. Vertriebskosten gehören nie dazu.
Die dritte Kategorie ist der Erhaltungsaufwand: Ausgaben, die einen vorhandenen Gegenstand nur in ordnungsgemäßem Zustand halten. Sie sind sofort abziehbare Betriebsausgabe und werden nicht aktiviert. Die Trennlinie verläuft zwischen Reparatur und Verbesserung: Der Austausch eines defekten Motors gegen ein gleichwertiges Ersatzteil ist Erhaltungsaufwand, der Einbau eines stärkeren Motors, der die Maschine leistungsfähiger macht, führt zu nachträglichen Anschaffungskosten. Wer beides in einer Sammelbuchung erfasst, verschiebt Aufwand ins falsche Jahr — und macht es der Prüfung leicht, den Sofortabzug zu streichen.
Sonderfälle
Bei Gebäuden gilt zusätzlich § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Übersteigen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten, werden sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten behandelt und müssen mit abgeschrieben werden, statt sofort abziehbar zu sein. Bei Fremdwährungsrechnungen ist der Kurs im Zeitpunkt des Erwerbs maßgeblich; Belege dazu gehören in dieselbe Ablage wie die Hauptrechnung, weil Nebenkostenbelege in der Prüfung genauso angefordert werden. Wie das systematisch gelingt, zeigt die Übersicht zum Belege verwalten.
Häufige Fragen
Gehört die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten?
Nur wenn kein Vorsteuerabzug besteht. Vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe aktivieren den Nettobetrag und ziehen die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab; Kleinunternehmer und andere nicht abzugsberechtigte Betriebe rechnen sie in die Anschaffungskosten ein und schreiben sie mit ab.
Mindert Skonto die Anschaffungskosten?
Ja. Skonto ist eine Anschaffungspreisminderung nach § 255 Abs. 1 HGB und ist von den Anschaffungskosten abzusetzen. Gleichzeitig ist die abgezogene Vorsteuer nach § 17 Abs. 1 UStG zu berichtigen.
Zählen Zinsen für den Kredit zu den Anschaffungskosten?
Nein. Finanzierungskosten sind kein Bestandteil der Anschaffungskosten, sondern sofort abziehbarer Aufwand. Sie sind Entgelt für die Kapitalüberlassung, nicht für den Erwerb des Gegenstands.
Was sind nachträgliche Anschaffungskosten?
Aufwendungen, die nach dem Erwerb anfallen und den Gegenstand erweitern oder wesentlich verbessern — etwa eine spätere Zusatzausstattung an einer Maschine. Sie erhöhen den Buchwert und werden über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Ab welchem Betrag muss ich einen Gegenstand aktivieren?
Über 800 € netto. Bis einschließlich 800 € netto darf ein selbstständig nutzbares bewegliches Anlagegut nach § 6 Abs. 2 EStG sofort abgezogen werden; über 250 € netto ist es dabei in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen.