Lexikon · Buchhaltung & Aufbewahrung

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG können Betriebe bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer geplanten Investition schon vor dem Kauf gewinnmindernd abziehen, sofern der Gewinn 200.000 € nicht übersteigt.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) verlagert Aufwand nach vorn: Wer in den kommenden Jahren ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens anschaffen will, darf nach § 7g EStG schon vorher bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten außerbilanziell vom Gewinn abziehen. Eine dauerhafte Steuerersparnis entsteht dabei nicht — der Abzug wird im Investitionsjahr wieder hinzugerechnet —, wohl aber ein Stundungs- und Liquiditätseffekt, der gerade in der Liquiditätsplanung junger Betriebe zählt.

Die Voraussetzungen im Überblick

ParameterWertFundstelle
Abzug im Jahr der Bildungbis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG
Gewinngrenze im Abzugsjahr200.000 €, ermittelt ohne die Abzugsbeträge§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG
Summe offener Abzugsbeträge je Betrieb200.000 €, gerechnet über Abzugsjahr und drei Vorjahre§ 7g Abs. 1 Satz 4 EStG
Begünstigte Wirtschaftsgüterabnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, neu oder gebraucht§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG
Investitionszeitraumbis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres§ 7g Abs. 3 Satz 1 EStG
Verbleib und Nutzungbis zum Ende des Folgejahres im Betrieb, ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt oder vermietet§ 7g Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 EStG
Sonderabschreibungbis zu 40 % im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren§ 7g Abs. 5 EStG

„Fast ausschließlich“ legt die Verwaltung als mindestens 90 % betriebliche Nutzung aus. Die Gewinngrenze von 200.000 € gilt einheitlich für alle Gewinnermittlungsarten — die früheren getrennten Betriebsgrößenmerkmale für Bilanzierer und EÜR-Rechner gibt es nicht mehr. Der Höchstbetrag von 40 % bei der Sonderabschreibung gilt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt wurden; davor waren es 20 %.

Rechenbeispiel über drei Jahre

Ein Betrieb erzielt 2026 einen Gewinn von 90.000 € und plant für 2028 die Anschaffung eines Transporters mit voraussichtlich 60.000 € netto.

Unter dem Strich wandert also Abschreibungsvolumen aus 2028 in das Jahr 2026. Wer den Effekt für die eigene Planung durchrechnen will, findet im IAB-Rechner und im AfA-Rechner die passenden Werkzeuge.

Achtung

Der IAB ist kein Steuergeschenk, sondern eine Stundung — und sie wird teuer, wenn die Investition ausbleibt. Nach § 7g Abs. 3 EStG wird der Abzug rückwirkend im Abzugsjahr rückgängig gemacht, der alte Bescheid geändert und die Nachzahlung nach § 233a AO verzinst; § 233a Abs. 2a AO ist ausdrücklich nicht anzuwenden, der Zinslauf beginnt also nicht erst mit dem Rückgängigmachen. Der Zinssatz beträgt 0,15 % je vollem Monat, also 1,8 % im Jahr (§ 238 Abs. 1a AO).

Bildung, Nachweis und Rückabwicklung im Zeitverlauf

Der IAB wird nicht gebucht, sondern beantragt: Er wird dem Finanzamt elektronisch mit der Steuererklärung des Abzugsjahres übermittelt und mindert den Gewinn außerbilanziell — in der Buchhaltung selbst taucht er nicht auf, weder als Aufwand noch als Rückstellung. Eine konkrete Bezeichnung des Wirtschaftsguts verlangt das Gesetz seit der Neufassung nicht mehr; es genügt die Angabe der Summe. Das macht den IAB flexibel, verschiebt die Beweislast aber vollständig auf die spätere Investition.

Eine nachträgliche Bildung — etwa nach einer Betriebsprüfung, wenn der Bescheid des Abzugsjahres bereits unanfechtbar war — ist nur eingeschränkt möglich: Nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG setzt die Hinzurechnung dann voraus, dass das begünstigte Wirtschaftsgut zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme noch gar nicht angeschafft oder hergestellt war. Der IAB lässt sich also nicht rückwirkend über eine längst getätigte Investition legen. Umgekehrt darf die Hinzurechnung im Investitionsjahr niedriger ausfallen als der gebildete Abzugsbetrag — dann bleibt der Rest bestehen und muss innerhalb des verbleibenden Investitionszeitraums durch eine weitere Anschaffung verbraucht oder rückgängig gemacht werden.

Wenn es schiefgeht: Rückgängigmachung

Zwei Fälle führen zur Korrektur. Bleibt die Investition bis zum Ende des dritten Folgejahres aus, greift § 7g Abs. 3 EStG. Wird das Wirtschaftsgut zwar angeschafft, aber vorzeitig verkauft oder zu mehr als 10 % privat genutzt, greift § 7g Abs. 4 EStG — dann fallen rückwirkend auch Hinzurechnung, Herabsetzung und Sonderabschreibung weg. Beim Firmenwagen ist das der praktische Regelfall des Scheiterns: Ohne Fahrtenbuch lässt sich die 90-%-Grenze kaum belegen.

Abgrenzung zu GWG und Sammelposten

Für kleinere Anschaffungen ist der IAB unnötig aufwendig. Ein geringwertiges Wirtschaftsgut bis 800 € netto lässt sich nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abschreiben; ab 250 € netto ist es in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen. Alternativ bildet § 6 Abs. 2a EStG für Güter zwischen 250 € und 1.000 € netto einen Sammelposten, der über das Anschaffungsjahr und die folgenden vier Wirtschaftsjahre mit jeweils einem Fünftel aufgelöst wird. Der IAB lohnt sich deshalb vor allem bei größeren Einzelinvestitionen — Maschinen, Fahrzeugen, Betriebsausstattung —, deren Anschaffung sich über ein Jahresende hinweg planen lässt.

Häufige Fragen

Wie viel Steuern spare ich mit dem Investitionsabzugsbetrag?

Dauerhaft nichts — der IAB verschiebt Aufwand nur nach vorn und wird im Investitionsjahr wieder hinzugerechnet. Der Vorteil ist ein Zins- und Liquiditätseffekt, der bei fallenden Steuersätzen zusätzlich wirken kann.

Wie lange habe ich Zeit zu investieren?

Drei Jahre. Die Hinzurechnung muss bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres erfolgen, sonst wird der Abzug rückgängig gemacht.

Was passiert, wenn ich doch nicht investiere?

Der IAB wird rückwirkend im Abzugsjahr aufgelöst und der damalige Steuerbescheid geändert. Die Nachzahlung wird nach § 233a AO mit 0,15 % je vollem Monat verzinst, also mit 1,8 % im Jahr.

Geht der IAB auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter?

Ja. § 7g EStG verlangt nur ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens; ob es neu oder gebraucht ist, spielt keine Rolle. Immobilien und immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software sind dagegen ausgeschlossen.

Zählt ein Firmenwagen als begünstigte Investition?

Nur bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens 90 %. Diese Nutzung muss nachgewiesen werden, in der Praxis regelmäßig über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch — die pauschale 1-%-Regelung reicht dafür nicht aus.

Kann ich IAB und Sonderabschreibung kombinieren?

Ja, beides lässt sich nebeneinander nutzen. Die Sonderabschreibung von bis zu 40 % bemisst sich dann nach den bereits um den IAB herabgesetzten Anschaffungskosten.