Lexikon · Buchhaltung & Aufbewahrung

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben; sie steht Freiberuflern und nicht buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden offen.

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfache Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Der Gewinn ergibt sich schlicht als Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben – eine doppelte Buchführung mit Bilanz ist nicht nötig.

Sie steht Freiberuflern sowie Gewerbetreibenden offen, die nicht buchführungspflichtig sind (Umsatz bis 800.000 € und Gewinn bis 80.000 € im Jahr). Maßgeblich ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen und Ausgaben zählen in dem Jahr, in dem das Geld fließt. Die Abgabe erfolgt über die „Anlage EÜR“.