Anschaffungskosten, Anschaffungsmonat und Nutzungsdauer eingeben – du bekommst den kompletten Abschreibungsplan mit Restbuchwerten, zeitanteilig im Anschaffungsjahr. Kostenlos, ohne Anmeldung.
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“: Ein Wirtschaftsgut, das länger als ein Jahr genutzt wird, darfst du nicht sofort komplett als Betriebsausgabe abziehen, sondern verteilst die Anschaffungskosten gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG). Im Jahr der Anschaffung zählt nur der Rest des Jahres: für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat entfällt ein Zwölftel (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Bei kleinen Beträgen greifen stattdessen die Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter oder der Sammelposten.
Rechner
12 von 12 Monaten
| Jahr | Abschreibung | Restbuchwert |
|---|---|---|
| 2026 | 600,00 € | 3.000,00 € |
| 2027 | 600,00 € | 2.400,00 € |
| 2028 | 600,00 € | 1.800,00 € |
| 2029 | 600,00 € | 1.200,00 € |
| 2030 | 600,00 € | 600,00 € |
| 2031 | 600,00 € | 0,00 € |
Rechenbeispiel ohne Gewähr und ohne Steuerberatung. Der Rechner bildet die lineare AfA nach § 7 Abs. 1 EStG ab; im Anschaffungsjahr wird zeitanteilig gerechnet, der Rest fällt in ein zusätzliches Jahr am Ende. Bleibt das Wirtschaftsgut danach im Betrieb, wird in der Praxis oft ein Erinnerungswert von 1 € stehen gelassen. Beträge sind Nettobeträge ohne abziehbare Vorsteuer.
Wertgrenzen
Nicht jede Anschaffung muss über Jahre abgeschrieben werden. Für bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gibt es unterhalb bestimmter Wertgrenzen Abkürzungen – darüber bleibt es bei der normalen Abschreibung. Maßgeblich ist immer der Nettobetrag: Die enthaltene Vorsteuer bleibt bei der Prüfung der Wertgrenze außer Betracht, auch wenn sie – etwa bei Kleinunternehmern – gar nicht abziehbar ist (R 9b Abs. 2 EStR).
Die Anschaffungskosten dürfen im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden. Ein besonderes Verzeichnis ist dafür nicht nötig.
Geringwertiges Wirtschaftsgut: Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung möglich. Übersteigt der Wert 250 €, ist das Wirtschaftsgut mit Tag der Anschaffung und Anschaffungskosten in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen – es sei denn, diese Angaben ergeben sich schon aus der Buchführung.
Alternativ Sammelposten (Poolabschreibung): alle Wirtschaftsgüter eines Wirtschaftsjahres in dieser Spanne kommen in einen gemeinsamen Posten, der im Anschaffungsjahr und den vier folgenden Jahren mit je einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird – unabhängig davon, ob ein einzelnes Gut später ausscheidet. Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Wirtschaftsgüter des Jahres.
Weder GWG noch Sammelposten: Die Anschaffungskosten werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben – linear in gleichen Jahresbeträgen, im Anschaffungsjahr zeitanteilig ab dem Anschaffungsmonat.
Stand: August 2026. Die Beträge stehen unverändert seit 2018 im Gesetz. Die mehrfach diskutierten Anhebungen – zuletzt im Standortfördergesetz eine Sammelposten-Grenze von 5.000 € bei drei Jahren Auflösung – wurden im Gesetzgebungsverfahren gestrichen und gelten nicht. Prüfe vor einer Buchung, ob sich seither etwas geändert hat.
Nutzungsdauer
Wie lange abgeschrieben wird, sagt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Finanzverwaltung veröffentlicht dafür AfA-Tabellen; sie sind keine Rechtsnorm, werden von der Betriebsprüfung aber als Erfahrungswert zugrunde gelegt. Diese Auswahl stammt aus der amtlichen AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter mit Angabe der Fundstelle. Steht dein Anlagegut nicht dabei, trag die Nutzungsdauer im Rechner einfach selbst ein – für viele Branchen gibt es zusätzlich eigene AfA-Tabellen.
Quelle: AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle „AV“), BMF-Schreiben v. 15.12.2000, BStBl I S. 1532; anzuwenden auf Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden. Für Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung darf nach dem BMF-Schreiben v. 22.02.2022 (IV C 3 - S 2190/21/10002 :025) eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden; das ist ausdrücklich keine Sofortabschreibung, die Finanzverwaltung beanstandet aber nicht, wenn im Anschaffungsjahr bereits in voller Höhe abgeschrieben wird.
So rechnest du
Kaufpreis ohne Umsatzsteuer, plus Nebenkosten wie Fracht, Zoll oder Montage, minus Rabatte und Skonto. Liegt der Betrag bei höchstens 800 € netto, prüf zuerst die GWG-Sofortabschreibung.
Maßgeblich ist die Lieferung beziehungsweise die Betriebsbereitschaft, nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat entfällt ein Zwölftel der Jahres-AfA.
Nimm den Wert aus der amtlichen AfA-Tabelle oder trag eine eigene Nutzungsdauer ein. Du bekommst die Abschreibung je Jahr und den Restbuchwert bis zur vollständigen Abschreibung.
FAQ
Anschaffungs- oder Herstellungskosten geteilt durch die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren ergibt den jährlichen Abschreibungsbetrag (§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bei 3.600 € netto und sechs Jahren sind das 600 € pro Jahr, also ein AfA-Satz von 16,67 %.
Im Jahr der Anschaffung vermindert sich der Jahresbetrag um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Anschaffungsmonat vorangeht (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Bei Anschaffung im April sind das 9 von 12 Monaten, aus 600 € werden also 450 €. Der Restbetrag verschiebt sich in ein zusätzliches Jahr am Ende des Abschreibungszeitraums.
Bei 800 € netto: Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 € nicht übersteigen, dürfen im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe abgezogen werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Übersteigt der Wert 250 €, muss das Wirtschaftsgut in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis. Die mehrfach diskutierten Anhebungen dieser Grenze sind bis heute nicht in Kraft getreten – prüfe den Stand vor einer Buchung.
Statt Sofortabschreibung oder normaler AfA kannst du alle Wirtschaftsgüter eines Jahres mit Kosten über 250 € und bis 1.000 € netto in einen Sammelposten legen und diesen über fünf Jahre mit je einem Fünftel auflösen (§ 6 Abs. 2a EStG). Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle betroffenen Güter des Wirtschaftsjahres. Interessant ist der Pool vor allem für Anschaffungen zwischen 800 € und 1.000 €, weil dort die GWG-Sofortabschreibung nicht mehr greift, sowie um viele Einzelanlagen aus dem Anlagenverzeichnis herauszuhalten.
Immer der Nettobetrag. Die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer bleibt bei der Prüfung der 250-, 800- und 1.000-Euro-Grenze außer Betracht, auch wenn du sie gar nicht als Vorsteuer abziehen kannst (R 9b Abs. 2 EStR). Ein Kleinunternehmer darf ein Gerät für 900 € brutto also als GWG behandeln.
Aus den AfA-Tabellen der Finanzverwaltung. Die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (BMF v. 15.12.2000) deckt Fahrzeuge, Büro- und Betriebsausstattung ab, daneben gibt es branchenspezifische Tabellen. Die Tabellen sind keine Rechtsnorm, sondern Erfahrungswerte – begründete Abweichungen sind möglich. Für Computerhardware und Software darf seit dem BMF-Schreiben v. 22.02.2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden.
Nein, der Rechner bildet ausschließlich die lineare AfA ab. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden, ist daneben eine degressive Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen zulässig – höchstens das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30 % (§ 7 Abs. 2 EStG). Ob sie günstiger ist, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Abschreiben darfst du nur, was du auch belegen kannst. belege.ai sammelt die Anschaffungsrechnungen automatisch aus E-Mails und Portalen ein, ordnet sie der passenden Zahlung auf dem Bankkonto zu und übergibt alles an Buchhaltung oder Steuerberatung – damit am Jahresende kein Anlagegut ohne Beleg dasteht.
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