Lexikon · Buchhaltung & Aufbewahrung

Skonto

Skonto ist ein Preisnachlass, den der Verkäufer bei Zahlung innerhalb einer kurzen Frist gewährt (z. B. „2 % bei Zahlung binnen 14 Tagen“); er mindert nachträglich Entgelt und Vorsteuer.

Skonto ist ein Abzug vom Rechnungsbetrag, den der Verkäufer für eine schnelle Zahlung einräumt – etwa „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen, sonst 30 Tage netto“.

Wird der Skontoabzug genutzt, ändert sich das Entgelt: Sowohl der Aufwand als auch die abziehbare Vorsteuer verringern sich entsprechend (§ 17 UStG). In der Buchhaltung wird der gezogene Skonto daher gesondert erfasst.