Lexikon · Buchhaltung & Aufbewahrung

Skonto

Skonto ist ein Preisnachlass, den der Verkäufer bei Zahlung innerhalb einer kurzen Frist gewährt (z. B. „2 % bei Zahlung binnen 14 Tagen“); er mindert nachträglich Entgelt und Vorsteuer nach § 17 UStG.

Skonto ist ein Abzug vom Rechnungsbetrag, den der Verkäufer für eine schnelle Zahlung einräumt – etwa „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen, sonst 30 Tage netto“. Er ist keine Kulanz, sondern Teil der Zahlungsbedingungen und wirkt wie eine nachträgliche Preisminderung: Entgelt und Umsatzsteuer sinken.

Rechenbeispiel

Eine Eingangsrechnung lautet über 1.000,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, also 1.190,00 € brutto, mit 2 % Skonto bei Zahlung binnen 14 Tagen.

Positionohne Skontomit 2 % Skonto
Entgelt (netto)1.000,00 €980,00 €
Umsatzsteuer 19 %190,00 €186,20 €
Zahlbetrag (brutto)1.190,00 €1.166,20 €
Skontoabzug brutto23,80 €

Der Skontobetrag von 23,80 € besteht also aus 20,00 € Entgeltminderung und 3,80 € Steuerkorrektur. Mit dem Skonto-Rechner lassen sich beliebige Sätze durchrechnen, mit dem Skonto-Frist-Rechner der letzte Zahltag.

Umsatzsteuer: Entgelt und Vorsteuer ändern sich

Wird der Skonto gezogen, ändert sich die Bemessungsgrundlage. Nach § 17 Abs. 1 UStG muss der Lieferant die Umsatzsteuer und der Leistungsempfänger die abziehbare Vorsteuer berichtigen – beides im Besteuerungszeitraum, in dem die Änderung eingetreten ist, also im Monat der geminderten Zahlung. Eine berichtigte Rechnung ist dafür nicht erforderlich, solange die Skontovereinbarung aus der ursprünglichen Rechnung hervorgeht (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG).

Achtung

Der häufigste Fehler ist, den Skontoabzug nur als Differenz auf dem Bankkonto zu verbuchen. Dann bleibt die volle Vorsteuer gezogen, obwohl das Entgelt gesunken ist – ein Punkt, den jede Betriebsprüfung sofort findet.

Buchungssätze SKR 03 und SKR 04

VorgangSKR 03SKR 04
Zahlung der Eingangsrechnung mit Skonto1600 Verbindlichkeiten 1.190,00 an 1200 Bank 1.166,20 und 3736 Erhaltene Skonti 19 % Vorsteuer 23,803300 an 1800 und 5736
Kundenzahlung mit gewährtem Skonto1200 Bank 1.166,20 und 8736 Gewährte Skonti 19 % USt 23,80 an 1400 Forderungen 1.190,001800 und 4736 an 1200

Die Skontokonten 3736/5736 und 8736/4736 sind Automatikkonten: Sie zerlegen den Bruttobetrag selbstständig in Entgeltminderung und Steuerkorrektur. Wer stattdessen direkt auf dem Aufwands- oder Erlöskonto mindert, muss die Steuer manuell korrigieren – fehleranfällig und in der Kontierung schwer nachvollziehbar.

Lohnt sich der Skontoabzug?

Skonto ist ein Kredit auf Zeit. Die kaufmännische Faustformel lautet: Skontosatz × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist). Bei 2 % Skonto, 14 Tagen Skontofrist und 30 Tagen Zahlungsziel ergibt das 2 × 360 ÷ 16 = rund 45 % Jahreszins. Selbst eine teure Kontokorrentlinie ist damit günstiger, als den Skonto verfallen zu lassen.

Bedingungüberbrückte TageJahreszins (gerundet)
2 % / 14 Tage, netto 301645 %
3 % / 10 Tage, netto 302054 %
2 % / 10 Tage, netto 605014 %

Skonto in der EÜR und bei Teilzahlungen

In der Einnahmenüberschussrechnung gibt es keine Skontokonten – dort wird schlicht der tatsächlich geflossene Betrag erfasst. Trotzdem muss die Aufteilung stimmen: Als Betriebsausgabe zählt das geminderte Entgelt, als Vorsteuer nur der geminderte Steuerbetrag. Wer den Bruttobetrag der Rechnung übernimmt und die Zahlung darunter abweicht, produziert eine offene Position, die im Jahresabschluss aufgelöst werden muss.

Wird nur ein Teil der Rechnung bezahlt, gilt der Skonto anteilig für den gezahlten Teil. Bei Anzahlungen ist die Minderung dem jeweiligen Zahlungsvorgang zuzuordnen, nicht der Schlussrechnung. Und bei Reverse-Charge-Umsätzen ist zu beachten, dass sich mit dem Entgelt auch die vom Leistungsempfänger geschuldete Steuer mindert.

Skonto in der E-Rechnung

Seit der Umstellung auf die E-Rechnung steht die Skontovereinbarung in den Zahlungsbedingungen des strukturierten Datensatzes (BT-20). Die Finanzverwaltung akzeptiert dort eine Textangabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …“; der Skontobetrag muss weder brutto noch netto beziffert werden. Für die automatisierte Verarbeitung ist die strukturierte Schreibweise trotzdem sinnvoll, weil Buchhaltungssoftware Frist und Prozentsatz sonst nicht auswerten kann.

Häufige Fragen

Wie rechne ich Skonto richtig aus?

Der Skontosatz wird auf den Bruttorechnungsbetrag angewendet. Bei 1.190 Euro brutto und 2 Prozent Skonto ziehen Sie 23,80 Euro ab und überweisen 1.166,20 Euro.

Muss ich die Vorsteuer korrigieren, wenn ich Skonto ziehe?

Ja. Mit dem Skontoabzug sinkt das Entgelt, deshalb berichtigen Lieferant und Kunde Umsatzsteuer und Vorsteuer nach § 17 UStG – und zwar im Voranmeldungszeitraum, in dem die geminderte Zahlung erfolgt ist.

Braucht der Lieferant eine korrigierte Rechnung?

Nein. Steht die Skontovereinbarung bereits in der Rechnung, genügt sie als Nachweis; eine Rechnungsberichtigung ist nicht nötig. Die Minderung wird über ein eigenes Skontokonto gebucht.

Lohnt sich Skonto, wenn ich dafür den Kontokorrentkredit nutze?

Fast immer. 2 Prozent Skonto bei 14 statt 30 Tagen Zahlungsziel entsprechen rund 45 Prozent Zinsen im Jahr, also deutlich mehr als ein üblicher Kontokorrentzins.

Wie muss Skonto in einer E-Rechnung stehen?

Als Hinweis in den Zahlungsbedingungen, etwa 2 Prozent Skonto bei Zahlung bis zum 15. des Monats. Nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 genügt diese Angabe; der Skontobetrag muss nicht beziffert werden.

Darf ich Skonto ziehen, wenn die Frist knapp überschritten ist?

Rechtlich nein, denn der Nachlass ist an die Frist gebunden. Maßgeblich ist üblicherweise der Zahlungseingang beim Lieferanten, nicht der Tag Ihrer Überweisung.