Differenzbesteuerung
Bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG versteuert ein Wiederverkäufer nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis — typisch beim Handel mit Gebrauchtwaren, die ohne Umsatzsteuer eingekauft wurden.
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist eine Sonderregelung für gewerbliche Wiederverkäufer: Besteuert wird nicht der volle Verkaufspreis, sondern nur die Marge zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Sie greift dort, wo beim Einkauf keine Vorsteuer angefallen ist — etwa beim Ankauf von Privatpersonen — und verhindert, dass derselbe Gegenstand bei jedem Weiterverkauf erneut in voller Höhe mit Umsatzsteuer belastet wird.
Voraussetzungen nach § 25a Abs. 1 UStG
- Der Unternehmer ist Wiederverkäufer, handelt also gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen oder versteigert sie im eigenen Namen öffentlich.
- Der Gegenstand wurde im Gemeinschaftsgebiet erworben.
- Für die Lieferung an den Wiederverkäufer wurde keine Umsatzsteuer geschuldet (Verkauf durch eine Privatperson), sie wurde wegen der Kleinunternehmerregelung nicht erhoben, oder der Vorlieferant hat selbst differenzbesteuert.
- Ausgenommen sind Edelsteine und Edelmetalle sowie neue Fahrzeuge; für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten gibt es die Option nach § 25a Abs. 2 UStG.
Rechenbeispiel: Gebrauchtwagen
Ein Autohändler kauft einen Pkw für 8.000 € von einer Privatperson und verkauft ihn für 10.500 €. Die Umsatzsteuer steckt in der Differenz von 2.500 € und wird herausgerechnet: 2.500 € × 19 ÷ 119 = 399,16 €.
| Position | Differenzbesteuerung | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| Einkaufspreis (von privat) | 8.000,00 € | 8.000,00 € |
| Verkaufspreis (brutto) | 10.500,00 € | 10.500,00 € |
| Bemessungsgrundlage | 2.100,84 € | 8.823,53 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 399,16 € | 1.676,47 € |
| Marge nach Umsatzsteuer | 2.100,84 € | 823,53 € |
Die Differenzbesteuerung spart in diesem Fall 1.277,31 € Umsatzsteuer — bei einem Einkauf ohne Vorsteuer entscheidet sie damit häufig über die gesamte Handelsspanne. Ein negativer Betrag ist keine negative Bemessungsgrundlage: Verkauft der Händler unter Einkaufspreis, beträgt die Differenz null.
Gesamtdifferenz bei Kleinbeträgen
Für Gegenstände mit einem Einkaufspreis bis 750 € darf die Bemessungsgrundlage nach § 25a Abs. 4 UStG gebündelt für den ganzen Besteuerungszeitraum ermittelt werden. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2025 von 500 € auf 750 € angehoben — für Second-Hand-Läden, Antiquariate und Fahrradhändler mit hoher Stückzahl ist das eine spürbare Vereinfachung. Beispiel: Summe der Verkaufspreise 24.000 €, Summe der Einkaufspreise 15.000 €, Gesamtdifferenz 9.000 €, darin enthaltene Umsatzsteuer 1.436,97 €, Bemessungsgrundlage 7.563,03 €. Ein Verzicht für einzelne Gegenstände ist innerhalb der Gesamtdifferenz nicht möglich.
Rechnung, Aufzeichnungen und Voranmeldung
Auf der Rechnung darf die Steuer nicht gesondert ausgewiesen werden. § 14a Abs. 6 UStG verlangt stattdessen die Angabe Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung, Kunstgegenstände/Sonderregelung oder Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung. Auch eine Kleinbetragsrechnung ersetzt diesen Hinweis nicht. Nach § 25a Abs. 6 UStG sind Verkaufspreise, Einkaufspreise und Bemessungsgrundlagen getrennt aufzuzeichnen; wer Einzel- und Gesamtdifferenz mischt, braucht dafür getrennte Aufzeichnungskreise. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird nur die Bemessungsgrundlage der Marge erklärt, nicht der Verkaufspreis.
Wer aus Gewohnheit „19 % USt“ auf eine differenzbesteuerte Rechnung schreibt, schuldet diesen Betrag zusätzlich nach § 14c Abs. 2 UStG — und der Kunde bekommt trotzdem keinen Vorsteuerabzug. Beim Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen gilt dasselbe umgekehrt: Aus einer Rechnung mit dem Sonderregelungs-Hinweis lässt sich keine Vorsteuer ziehen, auch wenn der Wagen rein betrieblich genutzt wird.
Verzicht und Sonderfälle
Nach § 25a Abs. 8 UStG kann der Wiederverkäufer bei jeder einzelnen Lieferung zur Regelbesteuerung übergehen. Das lohnt sich, wenn der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist: Er zahlt dann zwar Umsatzsteuer auf den vollen Preis, holt sie sich aber vom Finanzamt zurück — netto wird der Kauf für ihn günstiger. Ob sich das im Einzelfall rechnet, lässt sich mit dem Umsatzsteuer-Rechner in einer Minute gegenrechnen.
Seit dem 1. Januar 2025 unterliegen Kunstgegenstände und Sammlungsstücke wieder dem ermäßigten Steuersatz. Damit einher ging eine Verschärfung: Hat der Wiederverkäufer den Gegenstand mit ermäßigt besteuertem Eingangsumsatz bezogen, ist die Option zur Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 2 UStG ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen bleibt sie, wenn der Wiederverkäufer die Ware als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bezogen und dafür einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuert hat.
Häufige Fragen
Wer darf die Differenzbesteuerung anwenden?
Gewerbliche Wiederverkäufer, die bewegliche körperliche Gegenstände ohne Umsatzsteuer eingekauft haben — typischerweise von Privatpersonen, von Kleinunternehmern oder von einem anderen Wiederverkäufer, der selbst differenzbesteuert hat. Edelsteine und Edelmetalle sind nach § 25a Abs. 1 UStG ausgenommen.
Wie hoch ist der Steuersatz bei der Differenzbesteuerung?
Immer der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent. § 25a Abs. 5 UStG schließt den ermäßigten Steuersatz aus, auch wenn der Gegenstand bei Regelbesteuerung nur 7 Prozent tragen würde.
Bis zu welchem Einkaufspreis darf ich die Gesamtdifferenz bilden?
Bis 750 € Einkaufspreis je Gegenstand. Die Grenze wurde zum 1. Januar 2025 von 500 € auf 750 € angehoben; teurere Gegenstände sind weiterhin einzeln abzurechnen.
Kann der Käufer aus einer differenzbesteuerten Rechnung Vorsteuer ziehen?
Nein. Weil die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden darf, fehlt die Grundvoraussetzung des Vorsteuerabzugs. Für vorsteuerabzugsberechtigte Kunden ist deshalb oft der Verzicht nach § 25a Abs. 8 UStG die bessere Wahl.
Kann ich auf die Differenzbesteuerung verzichten?
Ja, bei der Einzeldifferenz für jede einzelne Lieferung — dann gilt die Regelbesteuerung mit offenem Steuerausweis. Innerhalb der Gesamtdifferenz ist ein Verzicht für den einzelnen Gegenstand nicht vorgesehen.
Was passiert, wenn ich versehentlich Umsatzsteuer ausweise?
Dann schuldest du den ausgewiesenen Betrag zusätzlich nach § 14c Abs. 2 UStG, bis die Rechnung berichtigt und die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist.