Lexikon

Kleinbetragsrechnung

Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung bis 250 € brutto, für die nach § 33 UStDV reduzierte Pflichtangaben genügen und die trotzdem zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 € brutto nicht übersteigt (§ 33 UStDV). Für sie gelten erleichterte Anforderungen: Es genügen Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge/Art der Leistung, das Entgelt inklusive Steuer in einer Summe sowie der Steuersatz.

Nicht erforderlich sind – anders als bei einer normalen Rechnung – der Leistungsempfänger, eine fortlaufende Rechnungsnummer und der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag. Der Vorsteuerabzug bleibt trotzdem möglich.

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