Lexikon · Bewirtung

Elektronische Genehmigung (Bewirtungsbeleg)

Die elektronische Genehmigung ist die digitale Freigabe eines Bewirtungsbelegs, die nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG und dem BMF-Schreiben vom 19.11.2025 die handschriftliche Unterschrift ersetzt, wenn der Genehmigende eindeutig identifiziert und der Vorgang unveränderbar protokolliert wird.

Bei einem digital erstellten Bewirtungsbeleg kann die früher verlangte handschriftliche Unterschrift des Bewirtenden durch eine elektronische Genehmigung ersetzt werden. Grundlage sind § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG und das BMF-Schreiben vom 19. November 2025.

Anerkannt wird die digitale Freigabe, wenn der Genehmigende eindeutig identifizierbar ist, der Zeitpunkt der Genehmigung feststeht und der Beleg anschließend GoBD-konform unveränderbar gespeichert wird. Ein dokumentierter Freigabe-Klick (etwa eine Bestätigung im Chat- oder Buchhaltungssystem) genügt damit als rechtssicherer Nachweis – eine separate handschriftliche oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht mehr nötig.

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