Lexikon · Kasse & Kassenführung

Kassennachschau

Die Kassennachschau nach § 146b AO ist eine unangekündigte Prüfung der Kassenführung durch das Finanzamt während der Geschäftszeiten — inklusive Datenzugriff (DSFinV-K), Kassensturz und möglichem Übergang zur Außenprüfung.

Bei der Kassennachschau (§ 146b AO, seit 2018) darf das Finanzamt ohne Ankündigung während der üblichen Geschäftszeiten die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung prüfen: Testkäufe, Kassensturz, Einsicht in Z-Bons, Verfahrensdokumentation und den Datenexport im DSFinV-K-Format.

Werden Mängel festgestellt, kann der Prüfer ohne weitere Ankündigung zur regulären Außenprüfung übergehen; formelle Kassenmängel berechtigen zur Hinzuschätzung von Umsätzen. Seit der flächendeckenden Kassenmeldung über ELSTER kann die Finanzverwaltung Nachschauen gezielt dort ansetzen, wo Meldedaten und Umsätze nicht zusammenpassen. Wie du dich vorbereitest: Kassennachschau-Checkliste.

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