Quittung
Eine Quittung ist die schriftliche Bestätigung, dass eine Zahlung empfangen wurde; sie dient als Beleg, ersetzt eine Rechnung für den Vorsteuerabzug aber nur, wenn sie deren Pflichtangaben enthält.
Eine Quittung bestätigt nach § 368 BGB den Empfang einer Leistung – meist einer Zahlung. Sie ist ein vollwertiger Beleg und nennt typischerweise Aussteller, Betrag, Datum und den Grund der Zahlung.
Für den Vorsteuerabzug reicht eine Quittung nur, wenn sie zugleich die Pflichtangaben einer Rechnung bzw. – bis 250 € brutto – einer Kleinbetragsrechnung enthält. Ein bloßer Kassenbon mit Steuerausweis genügt dafür in der Regel.