Verbindlichkeit
Eine Verbindlichkeit ist eine dem Grunde und der Höhe nach feststehende Schuld gegenüber einem Dritten; sie steht auf der Passivseite der Bilanz und unterscheidet sich dadurch von der ungewissen Rückstellung.
Eine Verbindlichkeit ist eine Schuld gegenüber einem Dritten, die dem Grunde und der Höhe nach feststeht und deren Fälligkeit absehbar ist. Genau darin liegt der Unterschied zur Rückstellung, die eine ungewisse Verpflichtung abbildet. Beide gehören zum Fremdkapital und stehen auf der Passivseite der Bilanz. Angesetzt werden Verbindlichkeiten nach § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag — also mit dem Betrag, der zur Tilgung aufzuwenden ist, nicht mit dem ausgezahlten Betrag.
Gliederung nach § 266 Abs. 3 HGB
| Nr. | Posten | Typischer Inhalt |
|---|---|---|
| 1 | Anleihen | begebene Schuldverschreibungen, davon konvertibel |
| 2 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Darlehen, Kontokorrentkredit |
| 3 | Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | Vorauszahlungen von Kunden auf noch nicht erbrachte Leistungen |
| 4 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | offene Eingangsrechnungen von Lieferanten |
| 5 | Wechselverbindlichkeiten | angenommene und eigene Wechsel |
| 6 und 7 | Verbundene Unternehmen und Beteiligungen | konzerninterne Schulden |
| 8 | Sonstige Verbindlichkeiten | davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit |
Fristigkeit im Bilanzausweis
Für jeden gesondert ausgewiesenen Posten verlangt § 268 Abs. 5 HGB den Vermerk, welcher Betrag eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und welcher eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr hat. Diese Aufteilung ist keine Formsache: Sie zeigt, welche Zahlungen im kommenden Jahr tatsächlich anstehen, und ist damit ein Baustein der Liquiditätsplanung. Das Gegenstück auf der Aktivseite ist die Forderung, bei der nach § 268 Abs. 4 HGB umgekehrt der langfristige Anteil zu vermerken ist.
So wird gebucht
Der für die laufende Buchhaltung wichtigste Posten sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (SKR03 1600 / SKR04 3300). Sie entstehen beim Buchen der Eingangsrechnung und laufen über die Personenkonten der Kreditoren. Beispiel: Wareneingang über 2.000 € netto zuzüglich 380 € Umsatzsteuer.
- Rechnungseingang: Wareneingang (SKR03
3200/ SKR045200) 2.000,00 € und abziehbare Vorsteuer 19 % (SKR031576/ SKR041406) 380,00 € an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.380,00 €. - Zahlung mit 2 % Skonto: Verbindlichkeiten 2.380,00 € an Bank 2.332,40 €, an erhaltene Skonti 19 % Vorsteuer (SKR03
3736/ SKR045736) 40,00 € und an abziehbare Vorsteuer 7,60 €.
Der Skontoabzug ist also aufzuteilen: 40,00 € mindern den Wareneinsatz, 7,60 € die Vorsteuer. Ob sich die frühere Zahlung rechnet, zeigt der Skonto-Rechner. Bezahlt wird die Verbindlichkeit über das Personenkonto des Lieferanten, sodass in der Offene-Posten-Liste jederzeit sichtbar bleibt, welche Rechnungen noch offen sind und wann die Skontofrist abläuft. Genau diese Liste ist am Bilanzstichtag die Grundlage dafür, den Bestand an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu belegen.
Auch Verbindlichkeiten sind nach § 240 HGB Teil der Inventur. Eine Eingangsrechnung, die im Dezember eintrifft, aber erst im Januar erfasst wird, fehlt in der Bilanz — der Aufwand landet im falschen Jahr und der Gewinn fällt zu hoch aus. Für Leistungen, die vor dem Stichtag erbracht, aber noch nicht abgerechnet sind, gehört stattdessen eine Rückstellung in die Bücher.
Bewertung und Sonderfälle
Steuerlich verweist § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG auf die sinngemäße Anwendung der Bewertungsregeln für Wirtschaftsgüter; ein Abzinsungsgebot für unverzinsliche Verbindlichkeiten enthält die Vorschrift nicht mehr — abgezinst werden nur noch Rückstellungen. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag umgerechnet, wobei bei einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr keine Beschränkung durch Anschaffungswert- und Realisationsprinzip gilt. Ein Disagio zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag darf als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt und über die Laufzeit des Darlehens verteilt werden, statt sofort als Aufwand zu wirken. Wird eine Verbindlichkeit erlassen oder ist sie nicht mehr zu erfüllen, ist sie ertragswirksam auszubuchen. Die zugehörigen Rechnungen bleiben davon unberührt: Sie unterliegen als Buchungsbelege der Aufbewahrungsfrist von acht Jahren, die seit dem 01.01.2025 gilt.
Häufige Fragen
Was unterscheidet eine Verbindlichkeit von einer Rückstellung?
Die Gewissheit. Eine Verbindlichkeit steht dem Grunde und der Höhe nach fest, eine Rückstellung bildet eine dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verpflichtung ab. Beide gehören zum Fremdkapital.
Mit welchem Wert wird eine Verbindlichkeit angesetzt?
Mit dem Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 HGB, also dem Betrag, der zur Tilgung aufzuwenden ist. Ein Disagio darf als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt und über die Laufzeit verteilt werden.
Werden unverzinsliche Verbindlichkeiten steuerlich abgezinst?
Nein. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG enthält kein Abzinsungsgebot für Verbindlichkeiten mehr; abgezinst werden steuerlich nur noch Rückstellungen mit 5,5 Prozent nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG.
Warum muss ich die Restlaufzeit angeben?
Weil § 268 Abs. 5 HGB es verlangt: Bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten sind der Betrag mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und der Betrag mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zu vermerken. Das zeigt, welche Zahlungen kurzfristig anstehen.
Gehören Verbindlichkeiten zur Inventur?
Ja. § 240 HGB verlangt die Aufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden. Eine Eingangsrechnung, die kurz vor dem Stichtag eintrifft und nicht mehr gebucht wird, führt zu einem zu hohen Gewinn.