Lexikon · Umsatzsteuer & Vorsteuer

Ist-Besteuerung

Bei der Ist-Besteuerung nach § 20 UStG entsteht die Umsatzsteuer erst, wenn der Kunde bezahlt hat; sie ist auf Antrag unter anderem für Betriebe mit einem Gesamtumsatz bis 800.000 € im Vorjahr und für nicht buchführungspflichtige Freiberufler zulässig.

Bei der Ist-Besteuerung — amtlich: Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten, § 20 UStG — entsteht die Umsatzsteuer erst in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der Kunde tatsächlich zahlt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG). Sie ist die genehmigungspflichtige Ausnahme vom gesetzlichen Regelfall der Soll-Versteuerung.

Der Vorteil ist reine Liquidität: Wer lange auf sein Geld wartet, muss die Steuer nicht vorfinanzieren. Die Gegenüberstellung beider Verfahren steht im Eintrag Soll- und Ist-Versteuerung; dieser Eintrag behandelt den Antrag nach § 20 UStG und seine Folgen.

Wer die Ist-Besteuerung beantragen darf

Fallgruppe (§ 20 Satz 1 UStG)Voraussetzung
Nr. 1 — UmsatzgrenzeGesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 €
Nr. 2 — BuchführungsbefreiungBefreiung von der Pflicht, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen
Nr. 3 — Freie BerufeUmsätze aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, soweit keine Buchführungspflicht besteht
Nr. 4 — Juristische Personen des öffentlichen Rechtssoweit sie nicht freiwillig Bücher führen und dazu auch nicht verpflichtet sind

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 2 UStG des Vorjahres, nicht der Gewinn. Bei unterjähriger Betriebseröffnung wird der voraussichtliche Umsatz auf ein volles Jahr hochgerechnet. Die Grenze gilt seit 2024; ältere Quellen nennen noch 600.000 €.

Antrag, Gestattung und Wirkung

Die Ist-Besteuerung tritt nicht automatisch ein — sie muss beim Finanzamt beantragt werden, formlos und ohne besonderen Vordruck. Erteilt das Amt die Gestattung, gilt sie bis zum Widerruf, üblicherweise ab Beginn des beantragten Kalenderjahres. Fällt eine Voraussetzung weg, etwa durch Überschreiten der Umsatzgrenze, wird sie widerrufen.

Buchhalterisch bildet man den Schwebezustand über eigene Konten ab: Die Umsatzsteuer läuft zunächst auf „Umsatzsteuer nicht fällig 19 %“ (SKR03 1766 / SKR04 3816) und wird bei Zahlungseingang auf „Umsatzsteuer 19 %“ (SKR03 1776 / SKR04 3806) umgebucht. Die gängigen Buchhaltungsprogramme erledigen diese Umbuchung automatisch über den Zahlungsausgleich der offenen Posten.

Was sich beim Vorsteuerabzug ändert

Zunächst nichts: Der Vorsteuerabzug folgt der Ist-Besteuerung derzeit nicht. Auch ein Ist-Versteuerer zieht die Vorsteuer bereits mit Leistungsbezug und ordnungsgemäßer Rechnung, nicht erst mit der eigenen Zahlung. Wer per Einnahmenüberschussrechnung abrechnet, arbeitet mit der Ist-Besteuerung besonders konsistent, weil dort ohnehin der Geldfluss zählt.

Typische Fehler beim Wechsel

Ab 2028

Das Jahressteuergesetz 2024 verknüpft den Vorsteuerabzug des Empfängers mit der Versteuerungsart des Ausstellers: Für Umsätze ab dem 1. Januar 2028 darf die Vorsteuer aus der Rechnung eines Ist-Versteuerers erst mit der Zahlung gezogen werden, und die Rechnung braucht dafür eine entsprechende Angabe. Ist-Versteuerer sollten ihre Rechnungsvorlagen rechtzeitig vorbereiten.

Ob der Wechsel sich rechnet, hängt an den Zahlungszielen und der Höhe der offenen Forderungen. Ein schneller Vergleich gelingt mit dem Soll-/Ist-Versteuerungsrechner, die daraus folgende Zahllast lässt sich mit dem UStVA-Rechner überschlagen.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich die Ist-Besteuerung?

Formlos beim zuständigen Finanzamt, schriftlich oder elektronisch — ein eigener Vordruck ist nicht vorgeschrieben. Die Gestattung ist ein Verwaltungsakt und wird regelmäßig ab Beginn des Kalenderjahres erteilt, für das sie beantragt wurde.

Bis zu welchem Umsatz ist die Ist-Besteuerung erlaubt?

Bis 800.000 € Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr. Unabhängig von dieser Grenze lässt § 20 UStG außerdem von der Buchführungspflicht befreite Betriebe, Freiberufler und bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Ist-Besteuerung zu.

Darf ich als Ist-Versteuerer die Vorsteuer trotzdem sofort ziehen?

Ja. Der Vorsteuerabzug folgt eigenen Regeln und setzt bisher nur Leistungsbezug und ordnungsgemäße Rechnung voraus, nicht die eigene Zahlung. Ab 2028 kommt es darauf an, ob der Rechnungsaussteller nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten versteuert.

Was passiert, wenn ich die 800.000 € überschreite?

Das Finanzamt widerruft die Gestattung, und ab dem folgenden Kalenderjahr gilt wieder die Soll-Versteuerung. Der Wechsel muss sauber nachvollzogen werden, damit kein Umsatz doppelt erfasst wird oder unversteuert bleibt.

Muss ich als Ist-Versteuerer Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen?

Nein. Die Rechnung enthält den Steuerausweis wie immer; nur der Zeitpunkt der Steuerentstehung verschiebt sich auf den Zahlungseingang. Am Rechnungsbild für den Kunden ändert sich bis 2028 nichts.