Lexikon · Bewirtung

Repräsentationskosten

Repräsentationskosten sind Aufwendungen für das gesellschaftliche Ansehen eines Unternehmers; soweit sie die Lebensführung berühren und unangemessen sind, dürfen sie den Gewinn nach § 4 Abs. 5 EStG nicht mindern.

Repräsentationskosten sind Ausgaben, die dem gesellschaftlichen Ansehen oder dem äußeren Auftritt eines Unternehmens dienen – etwa aufwendige Bewirtungen, Geschenke oder Veranstaltungen. Steuerlich sind sie nur eingeschränkt abziehbar.

Nach § 4 Abs. 5 EStG dürfen unangemessene, die private Lebensführung berührende Repräsentationsaufwendungen den Gewinn nicht mindern. Für die wichtigste Untergruppe, die geschäftliche Bewirtung, gilt die 70-%-Grenze – siehe Bewirtungsbeleg und Bewirtungsaufwendungen.

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