Lexikon · Doppelte Buchführung

Splitbuchung

Eine Splitbuchung verteilt einen einzelnen Zahlungsvorgang auf mehrere Gegenkonten, Steuersätze oder offene Posten; die Summe der Teilbeträge muss dabei exakt dem Zahlungsbetrag entsprechen.

Eine Splitbuchung (auch Splittbuchung) verteilt einen einzelnen Zahlungsvorgang auf mehrere Gegenkonten. Technisch ist sie ein zusammengesetzterBuchungssatz: Einem Betrag auf der einen Seite stehen mehrere Beträge auf der anderen gegenüber, deren Summe exakt übereinstimmen muss. Jede Teilzeile trägt ihr eigenes Konto und ihren eigenen Steuerschlüssel.

Typische Anlässe sind ein Kassenbon mit 7 % und 19 % Umsatzsteuer, eine Sammelrechnung über mehrere Aufwandsarten, eine Überweisung, die mehrere offene Posten gleichzeitig ausgleicht — und der häufigste Fall im Onlinehandel: die Auszahlung eines Zahlungsdienstleisters, bei der die Gebühr schon abgezogen wurde.

Beispiel 1: Kassenbon mit zwei Steuersätzen

Ein Gastronomiebetrieb kauft im Großmarkt bar ein. Der Bon weist 150,00 € netto Lebensmittel mit 7 % und 90,00 € netto Getränke und Non-Food mit 19 % aus, Bonsumme 267,60 €.

PositionSKR03SKR04NettoUStBrutto
Wareneingang 7 % Vorsteuer33005300150,00 €10,50 €160,50 €
Wareneingang 19 % Vorsteuer3400540090,00 €17,10 €107,10 €
Summe (Zahlung aus der Kasse)10001600240,00 €27,60 €267,60 €

Der Buchungssatz lautet damit: Wareneingang 7 % 150,00 €, Wareneingang 19 % 90,00 €, abziehbare Vorsteuer 7 % (SKR03 1571 / SKR04 1401) 10,50 € und abziehbare Vorsteuer 19 % (SKR03 1576 / SKR04 1406) 17,10 € im Soll — an Kasse (SKR03 1000 / SKR04 1600) 267,60 € im Haben. In der Praxis erledigt das die Software über den Steuerschlüssel je Zeile; manuell muss die Steuer aus dem Bruttobetrag herausgerechnet werden.

Beispiel 2: Sammelauszahlung mit Gebührenabzug

Ein Zahlungsdienstleister überweist 4.712,50 € auf das Bankkonto. Dahinter stehen Verkäufe über 4.760,00 € brutto (4.000,00 € netto zuzüglich 760,00 € Umsatzsteuer), von denen 47,50 € Gebühren einbehalten wurden.

KontoSKR03SKR04SollHaben
Bank (Auszahlungsbetrag)120018004.712,50 €
Nebenkosten des Geldverkehrs4970685547,50 €
Erlöse 19 % USt840044004.000,00 €
Umsatzsteuer 19 %17763806760,00 €

Soll und Haben ergeben jeweils 4.760,00 €. Entgelte für Umsätze im Zahlungsverkehr sind nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfrei, weshalb die Abrechnungen der gängigen Anbieter keine Umsatzsteuer ausweisen und aus der Gebühr keine Vorsteuer zu ziehen ist. Was tatsächlich abgerechnet wurde, steht auf der Abrechnung des Anbieters — und die gehört als Buchungsbeleg zur Buchung. Ausführlich beschrieben ist der Abgleich im Ratgeber Kartenzahlungen und Sammelauszahlungen zuordnen sowie für Plattformen unter Marktplatz-Auszahlungen buchen.

Achtung

Die Gebühr darf nicht einfach vom Erlös abgezogen werden. Wer nur die 4.712,50 € als Umsatz bucht, meldet 7,58 € zu wenig Umsatzsteuer an und verliert zugleich 47,50 € Betriebsausgabe. Über ein Jahr mit 200 Auszahlungen wird daraus eine Differenz, die spätestens bei der Umsatzabstimmung im Jahresabschluss auffällt — dann aber mühsam rückwärts zu rekonstruieren ist.

Beispiel 3: eine Überweisung, drei offene Posten

Der dritte Standardfall betrifft nicht die Steuersätze, sondern die Belegzuordnung. Ein Kunde überweist 9.401,00 € für drei Rechnungen: 5.950,00 €, 2.380,00 € und 1.190,00 € — zusammen 9.520,00 €, abzüglich 119,00 € Skonto auf die erste Rechnung. Gebucht wird ein Betrag im Soll auf der Bank und drei Ausgleiche im Haben auf demselben Debitorenkonto, jeweils mit der Belegnummer der zugehörigen Rechnung, plus 100,00 € gewährtes Skonto und 19,00 € Umsatzsteuerkorrektur nach § 17 Abs. 1 UStG.

Wird stattdessen pauschal gegen das Personenkonto gebucht, stimmt zwar der Saldo, aber keine einzelne Rechnung gilt als bezahlt. Das Mahnwesen mahnt anschließend Rechnungen an, die längst ausgeglichen sind — der klassische Weg, wie aus einem Buchungsdetail ein Kundengespräch wird.

Was in jede Splitzeile gehört

Warum die Automatik hier aussteigt

Splitbuchungen sind einer der häufigsten Gründe, warum sich eine Bankzeile nicht automatisch zuordnen lässt: ein Zahlungsbetrag, aber mehrere Belege, Steuersätze oder Rechnungen. Regelwerke, die nach Betragsgleichheit suchen, greifen dann nicht. Genauso wenig lässt sich die Aufteilung im Nachhinein aus dem Kontoauszug rekonstruieren — dafür braucht es den Bon, die Sammelrechnung oder die Abrechnung des Dienstleisters. Wer die Belege konsequent zur Zahlung ablegt und die Kontierung gleich beim Erfassen festhält, spart sich die Rekonstruktion im Jahresabschluss.

Häufige Fragen

Wann brauche ich eine Splitbuchung?

Immer dann, wenn ein Zahlungsbetrag auf mehrere Konten oder Steuersätze entfällt. Typisch sind Kassenbons mit 7 % und 19 %, Sammelrechnungen über mehrere Aufwandsarten und Auszahlungen von Zahlungsdienstleistern, bei denen Gebühren bereits abgezogen wurden.

Wie buche ich einen Bon mit 7 % und 19 %?

Getrennt nach Steuersätzen. Jede Position bekommt ihr eigenes Konto und ihren eigenen Steuerschlüssel, und die Summe aller Teilbeträge muss exakt der Bonsumme entsprechen. Der Bon selbst ist der Beleg, aus dem die Aufteilung hervorgeht.

Was ist bei Auszahlungen von Zahlungsdienstleistern zu beachten?

Der Umsatz ist der Bruttobetrag der Verkäufe, nicht der ausgezahlte Betrag. Die einbehaltene Gebühr wird als eigene Betriebsausgabe gebucht, typischerweise auf Nebenkosten des Geldverkehrs — SKR03 4970, SKR04 6855.

Kann ich aus den Gebühren eines Zahlungsdienstleisters Vorsteuer ziehen?

In aller Regel nicht. Entgelte für Umsätze im Zahlungsverkehr sind nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfrei, deshalb weisen die Abrechnungen keine Umsatzsteuer aus. Maßgeblich ist immer die konkrete Abrechnung des Anbieters.

Warum erkennt die Buchhaltungssoftware Splitbuchungen nicht automatisch?

Weil einem Zahlungsbetrag mehrere Belege oder Steuersätze gegenüberstehen und der Betrag deshalb zu keinem einzelnen Beleg passt. Ohne den zugrunde liegenden Beleg lässt sich die Aufteilung im Nachhinein nicht rekonstruieren.

Muss bei einer Splitbuchung Soll gleich Haben sein?

Ja, ausnahmslos. Eine Splitbuchung ist ein zusammengesetzter Buchungssatz. Stimmen die Summen nicht überein, lässt sich der Buchungsstapel nicht verarbeiten — das ist die eingebaute Kontrolle der doppelten Buchführung.

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