Umsatzsteuer · Rechner

Kleinunternehmer-Rechner
§ 19 UStG in Sekunden prüfen

Prüfe, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst. Seit 2025 gilt: Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € und laufendes Jahr höchstens 100.000 €. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich von der Umsatzsteuer: Du weist keine USt aus und führst keine ab, darfst dafür aber auch keine Vorsteuer ziehen. Seit 1.1.2025 gelten die Grenzen 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr).

Rechner

Bist du Kleinunternehmer,
ja oder nein

Trage deine Umsätze ein
Vorjahr ≤ 25.000 €
Laufendes Jahr ≤ 100.000 €

Ergebnis ohne Gewähr. Die 100.000-€-Grenze ist eine harte Jahresgrenze: Wird sie unterjährig überschritten, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft ab dem nächsten Umsatz. Bei Neugründung zählt der voraussichtliche Jahresumsatz. Im Zweifel hilft der Steuerberater.

So prüfst du

Kleinunternehmer in drei Schritten

1

Vorjahresumsatz eintragen

Den tatsächlichen Gesamtumsatz des letzten Kalenderjahres. Bei Neugründung trägst du hier 0 € ein.

2

Laufendes Jahr schätzen

Den voraussichtlichen Gesamtumsatz des aktuellen Jahres. Maßgeblich ist die realistische Prognose.

3

Ergebnis ablesen

Liegen beide Werte unter den Grenzen (25.000 € / 100.000 €), kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen.

FAQ

Häufige Fragen

Welche Umsatzgrenzen gelten seit 2025?

Seit dem 1.1.2025 gilt die Kleinunternehmerregelung, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Davor lagen die Grenzen bei 22.000 € und 50.000 €.

Was passiert, wenn ich die 100.000 € im Jahr überschreite?

Die 100.000-€-Grenze ist seit 2025 eine harte Grenze: Wird sie unterjährig überschritten, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort – ab dem Umsatz, mit dem die Grenze gerissen wird, gilt die Regelbesteuerung.

Gilt die Regelung auch bei Neugründung?

Ja. Im Gründungsjahr gibt es keinen Vorjahresumsatz, daher zählt nur die Prognose für das laufende Jahr (höchstens 100.000 €). Trage als Vorjahr 0 € ein.

Welche Vor- und Nachteile hat die Kleinunternehmerregelung?

Vorteil: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, weniger Bürokratie. Nachteil: kein Vorsteuerabzug auf eigene Ausgaben – bei hohen Investitionen kann die Regelbesteuerung günstiger sein.

Brauche ich als Kleinunternehmer überhaupt Belege?

Ja. Auch ohne Vorsteuerabzug muss jede Betriebsausgabe für die Einkommensteuer durch einen Beleg nachgewiesen werden. belege.ai sammelt sie automatisch ein.

Auch ohne Umsatzsteuer: Belege brauchst du trotzdem

Als Kleinunternehmer ziehst du zwar keine Vorsteuer, aber jede Betriebsausgabe braucht einen Beleg. belege.ai sammelt sie automatisch. Kostenlos starten.

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