Lexikon · Belege & Rechnungen

Proformarechnung

Eine Proformarechnung ist ein vorläufiges, unverbindliches Dokument (etwa für Zoll, Vorauszahlung oder Warenmuster) – sie ist keine Rechnung im Sinne des § 14 UStG und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.

Eine Proformarechnung sieht aus wie eine Rechnung, dient aber nur informativen oder formalen Zwecken — etwa als Wertangabe für den Zoll bei Sendungen ins Drittland, zur Ankündigung einer Vorkasse oder bei kostenlosen Warenmustern. Sie trägt in der Regel den ausdrücklichen Hinweis „Proforma“.

Weil sie keine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG ist, berechtigt sie nicht zum Vorsteuerabzug. Die eigentliche, steuerlich wirksame Rechnung folgt erst nach Zahlung oder Lieferung. Wer eine Proformarechnung mit einer Anzahlungsrechnung verwechselt, bucht schnell eine Vorsteuer, die das Finanzamt später streicht.