Anzahlungsrechnung
Eine Anzahlungsrechnung fordert eine Teilzahlung vor der vollständigen Leistung an; die Umsatzsteuer entsteht bereits mit Vereinnahmung der Anzahlung und wird in der späteren Schlussrechnung wieder verrechnet.
Bei größeren Aufträgen — etwa im Handwerk oder Bau — wird oft schon vor Fertigstellung eine Anzahlungsrechnung (Abschlagsrechnung) gestellt. Sie enthält die üblichen Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG und weist die Umsatzsteuer auf die Teilzahlung offen aus.
Die Umsatzsteuer entsteht bereits mit der Vereinnahmung der Anzahlung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG); umgekehrt darf der Zahlende die ausgewiesene Vorsteuer ziehen. In der abschließenden Schlussrechnung wird der Gesamtbetrag abgerechnet und die bereits berechneten Anzahlungen samt ihrer Umsatzsteuer wieder abgezogen, damit die Steuer nicht doppelt ausgewiesen wird.