Originalrechnung
Die Originalrechnung ist das vom Aussteller erstellte Erstexemplar einer Rechnung; sie ist im Original (Papier oder elektronisch) aufzubewahren und Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
Die Originalrechnung ist das ursprüngliche, vom leistenden Unternehmer ausgestellte Rechnungsexemplar. Für den Vorsteuerabzug verlangt das Finanzamt grundsätzlich das Original – eine bloße Kopie oder ein Eigenbeleg genügt nur in Ausnahmefällen.
Eine elektronisch empfangene Rechnung (PDF, E-Rechnung) ist ihrerseits das Original und muss als elektronischer Beleg im Ausgangsformat GoBD-konform aufbewahrt werden. Geht das Original verloren, hilft nur, beim Aussteller eine Zweitschrift anzufordern.