Lexikon · Belege & Rechnungen

Dauerrechnung

Eine Dauerrechnung ist eine einmalig ausgestellte Rechnung für regelmäßig wiederkehrende, gleichbleibende Leistungen wie Miete oder Leasing; der Zahlungsnachweis dient als monatlicher Beleg.

Eine Dauerrechnung ist eine Rechnung, die einmal ausgestellt wird und für einen längeren, wiederkehrenden Leistungszeitraum gilt. Sie ist die übliche Form der Abrechnung bei Dauerschuldverhältnissen – Geschäftsraummiete, Leasing, Wartungs- und Softwareverträge, Reinigungs- oder Hausmeisterleistungen. Statt zwölf identischer Monatsrechnungen gibt es ein Dokument, das den Zeitraum, den monatlichen Betrag und die Umsatzsteuer festschreibt.

Wo Dauerrechnungen typisch sind

Voraussetzung ist immer eine gleichbleibende Leistung zu einem gleichbleibenden Entgelt in einem festen Rhythmus. Klassisch sind Geschäftsraum- und Stellplatzmiete, Leasingraten für Fahrzeuge und Maschinen, Wartungs- und Serviceverträge, Software-Abonnements, Hosting und Cloud-Dienste, Buchhaltungs- und Beratungspauschalen sowie Reinigungs- und Sicherheitsdienste. Sobald der Betrag variiert – etwa bei verbrauchsabhängigen Kosten oder nutzungsabhängigen Lizenzen –, passt die Dauerrechnung nicht mehr; dann wird periodisch einzeln abgerechnet.

Der Vertrag als Rechnung

Umsatzsteuerlich kommt es nicht auf die Überschrift an, sondern auf den Inhalt: Auch ein Vertrag kann eine Rechnung sein, wenn er die Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG enthält. Ein Mietvertrag über gewerbliche Räume wird damit selbst zur Dauerrechnung, sofern er den Nettomietzins, den Steuersatz und den Steuerbetrag offen ausweist und die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Vermieters nennt. Fehlt eine Angabe, darf sie in ergänzenden Unterlagen stehen, auf die der Vertrag eindeutig verweist. In der Praxis stellen Vermieter aber meist eine separate Dauermietrechnung aus, weil das die Ablage und den Vorsteuerabzug des Mieters vereinfacht; wie sie aufgebaut ist, zeigt das Dauerrechnung-Muster.

Was auf einer Dauerrechnung stehen muss

AngabeBesonderheit bei der Dauerrechnung
Vollständige Namen und AnschriftenWie bei jeder Rechnung, beide Seiten
Steuernummer oder USt-IdNr.Ohne sie ist kein Vorsteuerabzug möglich
Ausstellungsdatum und RechnungsnummerEine einzige fortlaufende Nummer für die gesamte Laufzeit
LeistungsbeschreibungObjekt bzw. Vertragsgegenstand konkret bezeichnen
LeistungszeitraumDer entscheidende Zusatz, z. B. monatlich ab 1. Januar 2026 bis auf Widerruf
Nettobetrag, Steuersatz, SteuerbetragJe Monat, nicht nur als Jahressumme
Nebenkosten und VorauszahlungenGetrennt ausweisen, damit die Jahresabrechnung anschließbar bleibt

Der Beleg für den einzelnen Monat

Für die monatliche Buchung gibt es kein neues Dokument. Nachweis ist der Zahlungsnachweis – der Kontoauszug über die Lastschrift oder Überweisung – zusammen mit der einmaligen Dauerrechnung. Damit ist die Belegkette vollständig: Die Dauerrechnung liefert Leistungsbeschreibung und Steuerausweis, der Kontoauszug den Geldfluss. Weil die Dauerrechnung Jahre alt sein kann, ist sie eine der häufigsten Lücken in der Belegablage – wiederkehrende Betriebsausgaben laufen unauffällig durch, bis der Steuerberater den Beleg sehen will. Ein System, das den Beleg dauerhaft an die wiederkehrende Banktransaktion hängt, erspart genau diese Suche.

Buchungsbeispiel

Geschäftsraummiete von 1.500 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, monatlich per Lastschrift:

Vermietung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei; nur wenn der Vermieter nach § 9 UStG zur Steuerpflicht optiert hat, steht überhaupt Umsatzsteuer auf der Dauerrechnung – und nur dann darf der Mieter Vorsteuer ziehen. Steht in einem solchen Fall keine Steuer in der Rechnung, gibt es auch keinen Abzug. Zu den Konten siehe SKR03 und SKR04, zum Aufbau der Buchung Buchungssatz.

Seit 2025

Bei Dauerschuldverhältnissen genügt nach dem BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2024 (ergänzt am 15.10.2025) eine einmalige E-Rechnung für den ersten Teilleistungszeitraum, der der zugrunde liegende Vertrag als Anhang beigefügt ist. Für Dauerrechnungen, die vor dem 1.1.2027 in anderer Form erteilt wurden, besteht Bestandsschutz, solange sich die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben nicht ändern. Ändern sie sich – klassisch bei einer Mieterhöhung –, ist eine neue E-Rechnung fällig.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Kann ein Mietvertrag selbst die Rechnung sein?

Ja, wenn er alle Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG enthält – insbesondere Steuernummer oder USt-IdNr. des Vermieters, den Nettobetrag, den Steuersatz und den offen ausgewiesenen Steuerbetrag. Fehlt eine Angabe, kann sie durch ergänzende Unterlagen nachgereicht werden, auf die der Vertrag verweist.

Brauche ich für jeden Monat einen eigenen Beleg?

Nein. Die Dauerrechnung deckt den gesamten Zeitraum ab; als monatlicher Nachweis dient der Kontoauszug über die Zahlung. Beide Dokumente gehören aber zusammen abgelegt, sonst fehlt bei einer Prüfung der Steuerausweis.

Was passiert bei einer Mieterhöhung?

Dann müssen Sie eine neue Dauerrechnung ausstellen. Zahlt der Mieter mehr, als in der alten Rechnung ausgewiesen ist, fehlt für die Differenz der Steuerausweis und damit dem Mieter der Vorsteuerabzug; steht in der Rechnung mehr, als tatsächlich geschuldet wird, droht dem Vermieter § 14c UStG.

Muss eine Dauerrechnung eine E-Rechnung sein?

Bei neu begründeten Dauerschuldverhältnissen genügt es, einmalig für den ersten Teilleistungszeitraum eine E-Rechnung auszustellen, der der Vertrag als Anhang beiliegt. Für Dauerrechnungen, die vor dem 1.1.2027 in anderer Form erteilt wurden, muss nichts nachgeholt werden, solange sich die Pflichtangaben nicht ändern.

Wie lange muss ich eine Dauerrechnung aufbewahren?

Acht Jahre nach § 14b Abs. 1 UStG – aber die Frist beginnt erst mit dem Ende des Kalenderjahres der Ausstellung, während der Vertrag oft noch Jahre danach läuft. Praktisch heißt das: Die Dauerrechnung bleibt so lange greifbar, wie das Vertragsverhältnis besteht, und danach acht Jahre.

Was ist der Unterschied zur Sammelrechnung?

Eine Sammelrechnung fasst mehrere bereits erbrachte Einzelleistungen rückwirkend in einem Dokument zusammen. Eine Dauerrechnung wird im Voraus für einen künftigen, gleichbleibenden Leistungszeitraum ausgestellt und gilt fort, bis sich etwas ändert.