Übernachtungspauschale
Die Übernachtungspauschale erlaubt Arbeitgebern, Übernachtungskosten bei einer Auswärtstätigkeit im Inland mit 20 € pro Nacht steuerfrei zu erstatten; beim Werbungskostenabzug zählen dagegen nur die tatsächlichen Kosten.
Die Übernachtungspauschale deckt die Kosten einer beruflich veranlassten Übernachtung ab. Der Arbeitgeber darf bei Inlandsreisen pauschal 20 € pro Nacht steuerfrei erstatten, ohne dass ein Hotelbeleg vorliegen muss; bei Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschbeträge.
Wichtig: Beim eigenen Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug ist die Pauschale nicht zulässig – hier sind ausschließlich die tatsächlichen, per Beleg nachgewiesenen Übernachtungskosten absetzbar. Die Pauschale ist also ein reines Arbeitgeber-Instrument.