Verpflegungsmehraufwand
Verpflegungsmehraufwand sind gesetzliche Pauschalen für die Verpflegung auf Auswärtstätigkeiten – im Inland 28 € pro vollem Tag und 14 € am An-/Abreisetag oder bei über 8 Stunden Abwesenheit.
Der Verpflegungsmehraufwand (Verpflegungspauschale) deckt die höheren Verpflegungskosten auf Geschäfts- bzw. Auswärtstätigkeiten ab. Statt Einzelbelege zu sammeln, werden gesetzliche Pauschalen angesetzt (§ 9 Abs. 4a EStG).
Für Reisen im Inland gelten:
- 28 € je Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit,
- 14 € für An- und Abreisetag sowie für Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit.
Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen. Wird eine Mahlzeit gestellt, wird die Pauschale gekürzt (Frühstück −20 %, Mittag-/Abendessen je −40 %).