Lexikon

Verpflegungsmehraufwand

Verpflegungsmehraufwand sind gesetzliche Pauschalen für die Verpflegung auf Auswärtstätigkeiten – im Inland 28 € pro vollem Tag und 14 € am An-/Abreisetag oder bei über 8 Stunden Abwesenheit.

Der Verpflegungsmehraufwand (Verpflegungspauschale) deckt die höheren Verpflegungskosten auf Geschäfts- bzw. Auswärtstätigkeiten ab. Statt Einzelbelege zu sammeln, werden gesetzliche Pauschalen angesetzt (§ 9 Abs. 4a EStG).

Für Reisen im Inland gelten:

Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen. Wird eine Mahlzeit gestellt, wird die Pauschale gekürzt (Frühstück −20 %, Mittag-/Abendessen je −40 %).

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