Reisenebenkosten
Reisenebenkosten sind die übrigen Kosten einer Geschäftsreise neben Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten – etwa Parkgebühren, Maut, ÖPNV-Tickets oder berufliche Telefonkosten – und sind in nachgewiesener Höhe abziehbar.
Reisenebenkosten sind alle zusätzlichen Kosten einer beruflichen Auswärtstätigkeit, die nicht schon über Fahrtkosten, Übernachtung oder Verpflegungsmehraufwand erfasst sind. Dazu zählen etwa Parkgebühren und Maut, Tickets für Bus und Bahn am Zielort, Gepäckaufbewahrung sowie beruflich veranlasste Telefon- und Portokosten.
Sie sind in tatsächlich nachgewiesener Höhe abziehbar bzw. erstattungsfähig – anders als der Verpflegungsmehraufwand gibt es hier keine Pauschale. Belege daher unbedingt aufbewahren.