E-Rechnung-Checkliste: In 16 Punkten umgestellt

Abhakbare Checkliste für die Umstellung auf die E-Rechnung: Empfang einrichten, Ausstellung vorbereiten, Archiv und Prozesse klären — mit den maßgeblichen Terminen 31.12.2026 und 31.12.2027 und den Punkten, die im Alltag am häufigsten liegen bleiben.

Von Marc Scholten·Lesezeit: 7 Min.·Aktualisiert: 14.08.2026

Die E-Rechnungsumstellung ist kein Großprojekt, sondern eine Liste. Die meisten Punkte sind an einem Vormittag erledigt — sie bleiben nur liegen, weil niemand sie aufgeschrieben hat. Hier ist die Liste, aufgeteilt in Empfang, Ausstellung und Archiv, mit den Terminen, die für dich zählen.

Zuerst: dein persönlicher Stichtag

Bevor du irgendetwas abhakst, kläre eine einzige Zahl — deinen Gesamtumsatz 2026:

Merke dir: Der Stichtag hängt am Vorjahresumsatz. Wer knapp an der Grenze liegt, weiß erst im Frühjahr sicher Bescheid — und sollte deshalb so planen, als gälte der frühere Termin.

Teil 1 — Empfang (gilt seit 2025, ohne Ausnahme)

Details und die typischen Stolpersteine stehen in E-Rechnung empfangen.

Teil 2 — Ausstellung

Teil 3 — Archiv und Prozess

Die drei Punkte, die fast alle vergessen

Der Praxistest vor dem Stichtag

Wenn du nur eine Sache aus diesem Artikel machst, dann diese — und zwar deutlich vor deinem Stichtag:

  1. Erzeuge eine echte E-Rechnung aus deinem Rechnungsprogramm.
  2. Schick sie an einen kooperativen Stammkunden und frag, ob sie sauber eingelesen wurde.
  3. Lass dir umgekehrt von einem Lieferanten eine echte E-Rechnung schicken und geh sie einmal komplett durch: darstellen, prüfen, buchen, archivieren.

Erst dieser Durchlauf zeigt die Lücken — meist unvollständige Stammdaten, ein untaugliches Profil oder ein Archiv, das das XML gar nicht speichert.

Auf der Eingangsseite kannst du die Liste weitgehend an belege.ai abgeben: Postfach und Bankkonto verbinden, dann sammelt der Agent eingehende Rechnungen ein, holt Portalbelege nach, ordnet jede Rechnung der passenden Zahlung zu und archiviert sie unveränderbar im Originalformat — inklusive strukturiertem Teil. Ausgangsrechnungen kann belege.ai ebenfalls erstellen und dabei Factur-X/ZUGFeRD-Daten in die PDF einbetten sowie eine XRechnung als XML bereitstellen; eine vollständige Warenwirtschaft ist das nicht.

Fazit

Empfang ist Pflicht seit 2025, Ausstellung kommt 2027 oder 2028, Archivierung gilt für beides. Wer die sechzehn Punkte oben abhakt und einmal einen echten Rechnungsdurchlauf testet, ist fertig — und muss sich am Stichtag nicht mit Stammdaten und Dateiformaten beschäftigen, während die Rechnungen liegen bleiben.

Häufige Fragen

Was muss ich bei der Umstellung auf die E-Rechnung zuerst erledigen?

Den Empfang. Die Empfangspflicht gilt bereits seit dem 1. Januar 2025 für jeden Unternehmer, während die Ausstellungspflicht erst 2027 beziehungsweise 2028 greift. Konkret heißt das: eine zentrale Rechnungsadresse festlegen, sie bei Lieferanten und in Kundenportalen hinterlegen und sicherstellen, dass eingehende XML-Dateien lesbar dargestellt und im Original archiviert werden.

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Wenn dein Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro lag, ab dem 1. Januar 2027. Liegt er darunter, gilt die Übergangsregelung noch bis zum 31. Dezember 2027, sodass die Pflicht ab dem 1. Januar 2028 greift. Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht dauerhaft befreit.

Brauche ich für die E-Rechnung eine neue Software?

Für das Ausstellen brauchst du ein Rechnungsprogramm, das XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt — die gängigen Buchhaltungsprogramme können das, es muss meist nur aktiviert und einmal getestet werden. Für den Empfang genügt gesetzlich ein E-Mail-Postfach; praktisch brauchst du zusätzlich eine Möglichkeit, das XML lesbar zu machen und im Original zu archivieren.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Für Buchungsbelege gilt seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz eine Frist von acht Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Beleg entstanden ist. Aufzubewahren ist dabei mindestens der strukturierte Teil der E-Rechnung unversehrt in seiner ursprünglichen Form.

Muss ich meine Lieferanten über meine E-Rechnungsadresse informieren?

Vorgeschrieben ist das nicht, aber es ist der wirksamste einzelne Schritt der ganzen Umstellung. Ohne aktive Kommunikation landen Rechnungen weiter in persönlichen Postfächern oder ausschließlich in Kundenportalen — und genau diese Rechnungen fehlen am Jahresende.