GoBD-Checkliste: 15 Punkte, die bei der Prüfung wirklich zählen

Abhakbare GoBD-Checkliste für kleine und mittlere Unternehmen: Belege, Systeme, Verfahrensdokumentation und Datenzugriff — inklusive der Änderungen aus dem BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 zu E-Rechnungen und mittelbarem Datenzugriff.

Von Marc Scholten·Lesezeit: 9 Min.·Aktualisiert: 14.08.2026

Die GoBD sind ein Verwaltungsschreiben von über hundert Seiten — im Alltag entscheiden aber ein gutes Dutzend Punkte darüber, ob eine Prüfung glatt läuft. Hier ist die abhakbare Fassung, auf dem Stand der GoBD-Änderung vom 14. Juli 2025.

Was die GoBD sind — in drei Sätzen

Die GoBD sind kein eigenes Gesetz, sondern die Verwaltungsauffassung dazu, wie Bücher und Aufzeichnungen elektronisch zu führen und aufzubewahren sind und wie der Datenzugriff funktioniert. Rechtsgrundlagen sind vor allem § 145 AO, § 146 AO und § 147 AO sowie handelsrechtlich § 238 HGB und § 257 HGB. Das aktuelle BMF-Schreiben gilt mit sofortiger Wirkung.

Der Maßstab, der alles zusammenhält: Ein sachverständiger Dritter muss sich in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen können. Wie aufwendig die Umsetzung ausfällt, darf sich an Größe und Komplexität des Betriebs orientieren — die Grundsätze selbst gelten für alle.

Teil 1 — Belege

Teil 2 — Systeme und Daten

Teil 3 — Verfahrensdokumentation und Prozesse

Was sich mit der GoBD-Änderung 2025 verändert hat

Das BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 hat die GoBD an mehrere Gesetzesänderungen angepasst — vor allem an die obligatorische E-Rechnung. Zwei Punkte sind praxisrelevant:

Unterm Strich heißt das: weniger Ablage-Ballast, dafür höhere Erwartungen an die Auswertungsfähigkeit der eingesetzten Systeme. Was das für E-Rechnungen konkret bedeutet, steht in E-Rechnung archivieren.

Die drei häufigsten Befunde

Die ersten beiden Befunde sind derselbe Prozess, nicht zwei. Genau dort setzt belege.ai an: Bankkonto und Postfach verbinden, dann gleicht der Agent jede Zahlung gegen die vorhandenen Belege ab, holt fehlende Rechnungen aus Lieferantenportalen nach, fragt notfalls beim Lieferanten oder per Telegram nach dem Foto eines Bons — und archiviert jeden Beleg unveränderbar mit eingefrorenem Snapshot und Prüfsumme, verknüpft mit der zugehörigen Buchung. Am Monatsende steht ein vollständiges Paket bereit, als DATEV-Export oder direkt gebucht nach Lexware Office. Die Datenhaltung ist DSGVO-konform auf Servern in Deutschland — mehr dazu in Digitale Belege sicher aufbewahren.

Fazit

GoBD-Konformität ist keine Software-Eigenschaft, die man kauft, sondern ein Prozess, den man beschreibt und einhält: vollständige Belege, Originalformate, unveränderbare und auffindbare Ablage, auswertbare Daten und eine Dokumentation, die den tatsächlichen Ablauf abbildet. Die Änderung 2025 nimmt Ablageballast weg und erhöht die Erwartungen an die Systeme. Wer die fünfzehn Punkte oben abhakt, ist auf eine Betriebsprüfung besser vorbereitet als die meisten — und muss im Prüfungsjahr nichts nachbauen.

Häufige Fragen

Was verlangen die GoBD von einem kleinen Unternehmen?

Im Kern dieselben Grundsätze wie von jedem anderen: Aufzeichnungen und Belege müssen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sein, jeder Geschäftsvorfall muss nachvollziehbar bleiben, und die steuerrelevanten Daten müssen der Finanzverwaltung im Rahmen des Datenzugriffs zugänglich sein. Der Umfang der Umsetzung darf sich an der Größe und Komplexität des Betriebs orientieren — die Grundsätze selbst gelten unabhängig davon.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine Verfahrensdokumentation?

Die GoBD verlangen eine Dokumentation, die es einem sachverständigen Dritten in angemessener Zeit ermöglicht, den Ablauf nachzuvollziehen — ihr Umfang richtet sich nach der Komplexität des Betriebs. Bei einem kleinen Unternehmen können wenige Seiten genügen: Wo kommen Belege an, wer prüft sie, mit welchen Systemen wird gearbeitet, wie wird archiviert. Praktisch unverzichtbar wird sie, wenn Papierbelege nach dem Scannen vernichtet werden.

Darf ich Papierbelege nach dem Scannen vernichten?

In der Regel ja. Beim ersetzenden Scannen nach den GoBD darf das Papieroriginal vernichtet werden, wenn das Digitalisat bildlich und inhaltlich mit dem Original übereinstimmt, der Vorgang in einer Verfahrensdokumentation beschrieben ist und das Digitalisat unveränderbar archiviert wird. Für wenige Dokumente, die im Original aufzubewahren sind, gilt das nicht.

Wie lange müssen Buchungsbelege aufbewahrt werden?

Für Buchungsbelege gilt seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz eine Frist von acht Jahren; für Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse und vergleichbare Unterlagen bleibt es bei zehn Jahren, für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Briefe bei sechs Jahren. Die Frist beginnt jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden beziehungsweise der Abschluss aufgestellt worden ist.

Reicht ein Cloud-Ordner als GoBD-konformes Archiv?

Ein Speicherort allein erfüllt die Anforderungen nicht. Entscheidend sind Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Auffindbarkeit — inklusive der Frage, wer Dateien löschen oder überschreiben kann und ob sich Änderungen protokollieren lassen. Ein frei beschreibbarer Ordner, in dem jeder Dateien ersetzen kann, genügt dem in der Regel nicht.