E-Rechnung empfangen: Was Unternehmen jetzt konkret tun müssen

Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für jeden Unternehmer — ohne Ausnahme und ohne Übergangsfrist. Wie du den Rechnungseingang praktisch aufsetzt, wie du eine E-Rechnung prüfst und was du tust, wenn XML statt PDF ankommt.

Von Marc Scholten·Lesezeit: 8 Min.·Aktualisiert: 14.08.2026

Die E-Rechnungspflicht wird meistens als Ausstellungsthema diskutiert — dabei ist der Teil, der schon heute ausnahmslos gilt, der Empfang. Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder inländische Unternehmer E-Rechnungen entgegennehmen können, ohne Übergangsfrist, ohne Umsatzgrenze und auch als Kleinunternehmer. Hier steht, wie du das praktisch aufsetzt.

Die Pflicht in einem Satz

Seit dem 1. Januar 2025 ist der Vorrang der Papierrechnung entfallen: Ein inländischer Lieferant darf dir für einen inländischen B2B-Umsatz eine E-Rechnung schicken, ohne dich vorher um Zustimmung zu bitten (§ 14 UStG). Umgekehrt hast du keinen Anspruch darauf, stattdessen eine PDF oder Papier zu bekommen. Die Empfangsfähigkeit ist damit faktisch Pflicht — auch für Kleinunternehmer, Vereine mit unternehmerischem Bereich und Vermieter, die umsatzsteuerlich Unternehmer sind.

Wichtig ist die Blickrichtung: Die Ausstellungspflicht läuft gestaffelt bis 2028 und kennt Ausnahmen. Beim Empfang gibt es weder Staffelung noch Ausnahme. Wer 2026 noch nichts getan hat, arbeitet seit anderthalb Jahren in einem Zustand, den er beim nächsten Lieferantenwechsel schmerzhaft bemerkt.

Was technisch reicht — und was nicht

Die gute Nachricht: Für den Empfang verlangt das Gesetz keine zertifizierte Software. Ein E-Mail-Postfach genügt, um eine E-Rechnung entgegenzunehmen. Die schlechte Nachricht: Empfangen ist nur der erste von drei Schritten, und die anderen beiden werden regelmäßig übersehen.

Für die Aufbewahrungsdauer gilt die allgemeine Frist für Buchungsbelege nach § 147 AO — sie wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz von zehn auf acht Jahre verkürzt, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Beleg entstanden ist. Details zur revisionssicheren Ablage stehen in E-Rechnung archivieren.

In fünf Schritten den Rechnungseingang aufsetzen

  1. Eine zentrale Rechnungsadresse festlegen. Nicht das persönliche Postfach des Chefs, sondern eine Funktionsadresse wie rechnung@…. Das ist keine gesetzliche Pflicht, aber die Grundvoraussetzung dafür, dass der Eingang überhaupt organisierbar und automatisierbar wird.
  2. Die Adresse aktiv verteilen. Lieferantenstammdaten, Kundenkonten in den Portalen (Telekom, Amazon Business, Werbeplattformen, Software-Abos) und Bestellprozesse auf diese Adresse umstellen. Sonst wandern Rechnungen weiter in fünf verschiedene Postfächer.
  3. Eine Zuständigkeit benennen. Wer sieht den Eingang, wer ordnet zu, wer eskaliert bei fehlenden Rechnungen? Ohne benannte Zuständigkeit fällt jeder Prozess auf den Jahresabschluss zurück.
  4. Darstellung und Prüfung sicherstellen. Buchhaltungssoftware, Belegtool oder Viewer — irgendetwas muss aus dem XML eine lesbare Rechnung machen (siehe unten).
  5. Ablage klären, bevor es losgeht. Wohin geht das Original? Wie kommt es zur Steuerkanzlei? Wer die Übergabe erst im Januar klärt, hat elf Monate Rückstand aufzuarbeiten.

Wie du eine XRechnung überhaupt lesbar machst

Eine XRechnung ist eine XML-Datei ohne Layout. Wer sie doppelklickt, landet im Browser oder im Editor und sieht Tags. Drei Wege führen zu einer lesbaren Rechnung:

Merksatz: Die Darstellung ist eine Lesehilfe, kein Beleg. Aufbewahrungspflichtig bleibt die empfangene Datei.

Eingehende E-Rechnung prüfen

Der Prüfumfang ändert sich durch das Format nicht — geprüft wird weiterhin gegen § 14 UStG und § 15 UStG:

Eine technische Validierung („ist das XML normkonform?“) ersetzt die inhaltliche Prüfung nicht. Eine formal einwandfreie E-Rechnung kann trotzdem den falschen Steuersatz ausweisen. Welche Fehlerarten den Vorsteuerabzug tatsächlich gefährden, steht in E-Rechnung und Vorsteuerabzug.

Die vier typischen Problemfälle

Warum der Eingang das eigentliche Dauerproblem ist

Die Ausstellung ist ein einmaliges Konfigurationsthema: Format wählen, testen, fertig. Der Eingang dagegen ist jeden Monat neu — und dort entscheidet sich, ob am Jahresende Belege fehlen. Fehlt der Beleg, fehlt der Betriebsausgabenabzug und in der Regel auch der Vorsteuerabzug: Die Ausgabe hast du bezahlt, absetzen kannst du sie nicht.

Genau hier setzt belege.ai an. Der Agent verbindet Postfach und Bankkonto, sieht dadurch jede Zahlung und jede eingehende Rechnung, holt fehlende Belege aus Lieferantenportalen nach, fragt notfalls beim Lieferanten an und legt jede Rechnung unveränderbar im Originalformat ab — inklusive strukturiertem Teil bei E-Rechnungen. Am Monatsende steht ein vollständiges Paket für die Steuerkanzlei bereit, wahlweise als DATEV-Export oder direkt gebucht nach Lexware Office. Wie das im Alltag aussieht, zeigt Belege automatisch erfassen.

Fazit

Die Empfangspflicht ist der unspektakuläre, aber verbindliche Teil der E-Rechnungspflicht: seit 2025 in Kraft, ohne Ausnahme, ohne Frist. Technisch ist sie mit einer zentralen Rechnungsadresse und einer Darstellungsmöglichkeit erledigt. Anspruchsvoll ist nicht das Format, sondern die Vollständigkeit — jede Rechnung angekommen, geprüft, der Zahlung zugeordnet und im Original archiviert. Wer diesen Weg automatisiert, hat die E-Rechnungspflicht auf der Eingangsseite abgehakt.

Häufige Fragen

Muss ich E-Rechnungen annehmen, auch wenn ich keine Software dafür habe?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 darf ein inländischer Lieferant dir für einen B2B-Umsatz eine E-Rechnung schicken, ohne dich vorher zu fragen. Du hast keinen Anspruch darauf, stattdessen eine PDF oder eine Papierrechnung zu bekommen. Für den reinen Empfang genügt aber ein E-Mail-Postfach — eine spezielle Software schreibt das Gesetz nicht vor.

Was passiert, wenn ich eine E-Rechnung nicht entgegennehme?

Der Aussteller hat seine Pflicht erfüllt, sobald er die E-Rechnung ordnungsgemäß übermittelt hat. Verweigerst du die Annahme oder kannst du sie nicht verarbeiten, bleibt das dein Problem: Es entstehen keine Nachbesserungsansprüche, und ohne die Rechnung fehlt dir der Nachweis für Betriebsausgabenabzug und Vorsteuerabzug.

Reicht es, die E-Rechnung als PDF auszudrucken und abzuheften?

Nein. Aufzubewahren ist zumindest der strukturierte Teil der E-Rechnung — also die XML-Datei — unversehrt in ihrer ursprünglichen Form. Ein Ausdruck oder eine daraus erzeugte Bilddatei ist eine Kopie, kein Original, und genügt der Aufbewahrungspflicht nicht.

Wie öffne ich eine XRechnung, wenn ich nur eine XML-Datei bekomme?

Buchhaltungsprogramme und Belegerfassungs-Tools stellen die enthaltenen Daten als lesbare Rechnung dar. Zusätzlich gibt es kostenlose Viewer und Visualisierungsdienste, die aus dem XML eine Ansicht erzeugen. Wichtig: Die Ansicht ist nur die Lesehilfe — aufbewahrungspflichtig bleibt die XML-Datei selbst.

Brauche ich eine eigene E-Mail-Adresse für Rechnungen?

Vorgeschrieben ist das nicht, in der Praxis lohnt es sich aber fast immer. Eine zentrale Rechnungsadresse verhindert, dass Rechnungen in persönlichen Postfächern liegen bleiben, wenn jemand krank ist oder das Unternehmen verlässt — und sie macht den Eingang automatisierbar.