Rechner · Kilometergeld

Kilometergeld-Rechner
für Dienstreisen 2026

Gefahrene Kilometer und Fahrzeugart eintragen – der Rechner zeigt sofort die erstattungsfähige Kilometerpauschale. Und darunter, was daran anders ist als bei der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Für eine Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug gelten 2026 unverändert 0,30 € je gefahrenem Kilometer mit dem Pkw und 0,20 € je Kilometer mit Motorrad, Motorroller, Moped oder Mofa – § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 BRKG. Angesetzt wird jeder tatsächlich gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückfahrt. Das ist etwas völlig anderes als die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit, die seit dem 1. Januar 2026 0,38 € ab dem ersten Kilometer beträgt, aber nur für die einfache Entfernung gilt. Die Begriffe im Detail erklärt unser Lexikon-Eintrag zur Kilometerpauschale.

Rechner

Deine Fahrt,
sofort abgerechnet

Dienstreise · auswärtige berufliche Tätigkeit

Kilometersatz0,30 € je km
Kilometerpauschale75,00 €

Ergebnis ohne Gewähr. Der Betrag ist als Reisekosten steuerfrei erstattungsfähig (§ 3 Nr. 16 EStG) oder als Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe abziehbar. Einen Höchstbetrag gibt es nicht. Mit einem Firmenwagen entfällt die Pauschale, weil der Betrieb die Kosten bereits trägt.

Zum Vergleich

Der Arbeitsweg
rechnet ganz anders

Arbeitsweg · Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte

Der Weg zur Arbeit ist keine Dienstreise. Dafür gilt die Entfernungspauschale: 0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer, aber nur für die einfache Entfernung und nur einmal je Arbeitstag – auch wenn du zweimal fährst.

Entfernungspauschale im Jahr2.090,00 €

Rechnung: einfache Entfernung × Arbeitstage × 0,38 €. Der Höchstbetrag von 4.500 € im Kalenderjahr greift nicht, wenn du einen eigenen oder dir zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt – bei Bahn, Bus, Fahrrad oder als Mitfahrer schon. Wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann ab dem 21. Kilometer die dauerhaft verankerte Mobilitätsprämie beantragen.

Sätze 2026

Welcher Satz gilt
für welches Fahrzeug

FahrzeugKilometersatz auf Dienstreisen
Pkw (auch Elektro- und Hybridfahrzeug)0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer
Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa0,20 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer
Fahrrad, E-Bike, zu FußKein pauschaler Kilometersatz vorgesehen
FirmenwagenKeine Pauschale – die Fahrzeugkosten trägt bereits der Betrieb
Individueller Satz statt PauschaleGesamtkosten des Fahrzeugs geteilt durch die Jahresfahrleistung – mit Nachweisen und in der Regel einem Fahrtenbuch

Stand 2026. Die Kilometersätze für Dienstreisen sind gegenüber 2025 unverändert (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 BRKG). Geändert hat sich zum 1. Januar 2026 nur die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg. Wer statt der Pauschale den höheren individuellen Satz ansetzt, braucht saubere Aufzeichnungen – dafür gibt es unsere Fahrtenbuch-Vorlage.

Abgrenzung

Zwei Pauschalen,
die ständig verwechselt werden

Kilometerpauschale (Dienstreise)Entfernungspauschale (Arbeitsweg)
AnlassAuswärtige berufliche Tätigkeit: Kundentermin, Messe, Baustelle, Lieferfahrt, FortbildungFahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
StreckeAlle tatsächlich gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückfahrt samt beruflich veranlasster UmwegeNur die einfache Entfernung, nur einmal je Arbeitstag – auch bei zwei Fahrten am Tag
Satz 20260,30 € je km mit dem Pkw, 0,20 € je km mit Motorrad, Roller, Moped oder Mofa0,38 € je km ab dem ersten Kilometer, neu seit 1. Januar 2026 (vorher 0,30 € bis Kilometer 20)
VerkehrsmittelNur mit dem eigenen bzw. privaten Fahrzeug; mit Firmenwagen gibt es keine PauschaleUnabhängig vom Verkehrsmittel – auch Bahn, Bus, Fahrrad, Mitfahrgemeinschaft oder zu Fuß
HöchstbetragKeiner; auch 40.000 km im Jahr sind in voller Höhe ansetzbar4.500 € im Kalenderjahr; unbegrenzt nur bei eigenem oder überlassenem Kraftwagen
Erstattung durch den ArbeitgeberBis zum Pauschsatz steuerfrei möglich (§ 3 Nr. 16 EStG)Zuschüsse sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, können aber mit 15 % pauschal versteuert werden (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG)
Rechtsgrundlage§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 BRKG§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, geändert durch das Steueränderungsgesetz 2025

Wer beides in einem Jahr hat – und das ist der Normalfall – rechnet die Dienstreisen über die Reisekostenabrechnung ab und trägt den Arbeitsweg getrennt davon in der Steuererklärung ein. Ein Kilometer darf nie in beiden Töpfen landen.

So rechnest du

Kilometergeld in drei Schritten

1

Kilometer eintragen

Trage die tatsächlich gefahrenen Kilometer der Dienstreise ein – Hin- und Rückfahrt zusammen, inklusive beruflich veranlasster Umwege.

2

Fahrzeugart wählen

Pkw oder Motorrad, Roller, Moped, Mofa: Der Rechner setzt automatisch 0,30 € bzw. 0,20 € je Kilometer an.

3

Betrag übernehmen

Den Betrag in die Reisekostenabrechnung eintragen, vom Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen oder als Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe ansetzen.

FAQ

Häufige Fragen

Wie viel Kilometergeld gibt es 2026?

Für Dienstreisen mit dem eigenen Pkw 0,30 € je gefahrenem Kilometer, mit Motorrad, Motorroller, Moped oder Mofa 0,20 € je Kilometer. Diese Sätze sind gegenüber 2025 unverändert und ergeben sich aus § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 BRKG.

Was ist der Unterschied zwischen Kilometerpauschale und Entfernungspauschale?

Die Kilometerpauschale gilt für Dienstreisen und berücksichtigt jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer, also auch die Rückfahrt. Die Entfernungspauschale gilt für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, zählt nur die einfache Entfernung und nur einmal je Arbeitstag – dafür unabhängig vom Verkehrsmittel. 2026 liegt sie bei 0,38 € je Kilometer, die Dienstreise bei 0,30 € je Kilometer.

Zählt die Rückfahrt mit?

Bei einer Dienstreise ja: Hin- und Rückfahrt werden zusammengerechnet, 250 gefahrene Kilometer ergeben also 75 €. Beim Arbeitsweg nein: Dort wird nur die einfache Entfernung angesetzt, selbst wenn du morgens hin- und abends zurückfährst.

Was hat sich 2026 geändert?

Nur die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg: Seit dem 1. Januar 2026 gelten 0,38 € bereits ab dem ersten Kilometer statt wie bisher 0,30 € für die ersten 20 Kilometer. Grundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025, das der Bundesrat am 19. Dezember 2025 beschlossen hat. Die Kilometersätze für Dienstreisen wurden nicht angehoben.

Brauche ich für das Kilometergeld ein Fahrtenbuch?

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist für die Kilometerpauschale nicht zwingend. Nachweisen musst du die Fahrt trotzdem: Datum, Anlass, Ziel, aufgesuchter Geschäftspartner und gefahrene Kilometer gehören in die Aufzeichnung. Erst wenn du statt der Pauschale den höheren individuellen Kilometersatz aus den tatsächlichen Fahrzeugkosten ansetzt, wird ein Fahrtenbuch praktisch unverzichtbar.

Kann mein Arbeitgeber mehr als 0,30 € je Kilometer erstatten?

Zahlen darf er mehr, steuerfrei bleibt aber nur der Pauschsatz beziehungsweise der nachgewiesene tatsächliche Kilometersatz deines Fahrzeugs. Alles darüber ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Erstattet der Arbeitgeber die Fahrtkosten, kannst du sie nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend machen.

Wie hilft belege.ai bei Fahrtkosten?

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